Betreff
Erlass einer Geschäftsordnung für den Rat sowie die Ausschüsse der Gemeinde Börßum.
Vorlage
B-XVIII/001/2016
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Nach § 69 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist es vorgesehen, dass sich die Vertretung eine Geschäftsordnung gibt, welche insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthält.

 

Die Neufassung der Geschäftsordnung erfolgte größtenteils nach einem gemeinsamen Muster, welches die Präsidien der gemeindlichen Spitzenverbände beschlossen haben und den Kommunen durch den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) mit Rundschreiben vom 24.06.2016 als Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt wurden.

 

Der anliegende Entwurf enthält in vielen Punkten die Formulierungen der zurzeit gültigen Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Börßum vom 03.11.2011. Es erfolgten lediglich Änderungen in nachfolgenden Paragraphen:

 

§ 1 Einberufung des Rates

 

Neufassung der Absätze 1, 2 und 3

Auf Grund der Umstellung auf die digitale Gremienarbeit

 

§ 5 Sachanträge

 

Satz 1 – Änderung des Eingangszeitraumes für Anträge von 5 auf 10 Tage.

 

§ 16 Anfragen

 

Satz 2 – Änderung des Anfragezeitraums von 3 auf 5 Tage

 

§ 18 Protokoll

 

Änderung Abs. 3

 

Die Änderungen sind in der anliegenden Muster-Geschäftsordnung rot gekennzeichnet.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die der Verwaltungsvorlage B-XVIII/001/2016 beigefügte Geschäftsordnung für den Rat sowie die Ausschüsse der Gemeinde Börßum wird erlassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: