Betreff
Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Börßum.
Vorlage
B-XVIII/002/2016
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Nach § 12 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) muss jede Kommune eine Hauptsatzung erlassen. In ihr ist zu regeln, was durch Rechtsvorschrift der Hauptsatzung vorbehalten ist. Andere für die Verfassung der Kommune wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt werden.

 

Die Neufassung der Hauptsatzung erfolgte größtenteils nach einem gemeinsamen Muster, welches die Präsidien der gemeindlichen Spitzenverbände beschlossen haben und den Kommunen durch den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) mit Rundschreiben vom 24.06.2016 als Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt wurden.

 

Der anliegende Entwurf enthält in vielen Punkten die Formulierungen der zurzeit gültigen Hauptsatzung der Gemeinde Börßum. Es erfolgt lediglich eine Änderung im nachfolgenden

 

§ 9 Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen

 

Änderung der Absätze 1 und 2

 

Die vorstehenden Änderungen sind in dem anliegenden Entwurf der Hauptsatzung rot gekennzeichnet.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·        Die der Verwaltungsvorlage B-XVIII/002/2016 beigefügte Hauptsatzung wird erlassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: