Sachverhalt:
Nach § 12 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) muss jede Kommune eine Hauptsatzung erlassen. In ihr ist zu regeln,
was durch Rechtsvorschrift der Hauptsatzung vorbehalten ist. Andere für die
Verfassung der Kommune wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt
werden.
Die Neufassung der Hauptsatzung erfolgte größtenteils nach
einem gemeinsamen Muster, welches die Präsidien der gemeindlichen
Spitzenverbände beschlossen haben und den Kommunen durch den Niedersächsischen
Städte- und Gemeindebund (NSGB) mit Rundschreiben vom 24.06.2016 als
Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt wurden.
Der anliegende Entwurf enthält in vielen Punkten die
Formulierungen der zurzeit gültigen Hauptsatzung der Gemeinde Börßum. Es
erfolgt lediglich eine Änderung im nachfolgenden
§
9 Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen
Änderung
der Absätze 1 und 2
Die vorstehenden Änderungen sind in dem anliegenden Entwurf der Hauptsatzung rot gekennzeichnet.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die der Verwaltungsvorlage B-XVIII/002/2016 beigefügte
Hauptsatzung wird erlassen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: