Sachverhalt:
Nach § 12 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) muss jede Kommune eine Hauptsatzung erlassen. In ihr ist zu regeln,
was durch Rechtsvorschrift der Hauptsatzung vorbehalten ist. Andere für die
Verfassung der Kommune wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt
werden.
Die Neufassung der Hauptsatzung erfolgte größtenteils nach
einem gemeinsamen Muster, welches die Präsidien der gemeindlichen
Spitzenverbände beschlossen haben. Das Muster wurde den Kommunen durch den
Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) mit Rundschreiben vom
24.06.2016 als Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat
die Kommunalaufsicht des Landkreises
Wolfenbüttel Empfehlungen zu öffentlichen Bekanntmachungen abgegeben.
Der anliegende Entwurf enthält in vielen Punkten die
Formulierungen der zurzeit gültigen Hauptsatzung der Gemeinde Heiningen. Es
erfolgten lediglich Änderungen in nachfolgenden Paragraphen:
§
8 Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen
Neufassung
der Absätze 1 und 2
Die Neufassung ist notwendig, da die Regelung zur
Verkündung von Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen teilweise
Regelungsinhalte aufweist, die nicht mit dem NKomVG vereinbar und nichtig sind.
§
10 Inkrafttreten
Ergänzung
um „der Verkündung im Amtsblatt für den Landkreis Wolfenbüttel“
Die
vorstehenden Änderungen sind in dem anliegenden Entwurf der Hauptsatzung rot
gekennzeichnet. Die zu ersetzenden Passagen sind durchgestrichen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die der Verwaltungsvorlage XVIII/002/2016 beigefügte
Hauptsatzung der Gemeinde Heiningen wird erlassen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: