Betreff
Erlass einer Geschäftsordnung für den Rat sowie die Ausschüsse der Gemeinde Cramme.
Vorlage
C-XVIII/001/2016
Art
Beschlussvorlage Cramme

Sachverhalt:

Nach § 69 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist es vorgesehen, dass sich die Vertretung eine Geschäftsordnung gibt, welche insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthält.

 

Die Neufassung der Geschäftsordnung erfolgte größtenteils nach einem gemeinsamen Muster, welches die Präsidien der gemeindlichen Spitzenverbände beschlossen haben, und den Kommunen durch den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) mit Rundschreiben vom 24.06.2016 als Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt wurde.

 

Der anliegende Entwurf enthält in vielen Punkten die Formulierungen der Geschäftsordnung des XVII. Rates der Gemeinde Cramme vom 08.11.2011. Es erfolgten lediglich wesentliche Änderungen in nachfolgenden Paragraphen:

 

§ 1 Einberufung des Rates

 

Neufassung der Absätze 1, 2 und 3

Auf Grund der Umstellung auf die digitale Gremienarbeit

 

§ 19 Protokoll

 

Änderung des Abs. 3

 

Die Änderungen sind in der anliegenden Entwurfs-Geschäftsordnung rot gekennzeichnet.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die der Verwaltungsvorlage XVIII/001/2016 beigefügte Geschäftsordnung für den Rat sowie die Ausschüsse der Gemeinde Cramme wird erlassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                     Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                            

Jährliche Folgekosten:                                                                  

Jährliche Abschreibungen: