Sachverhalt:
Nach § 69 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist es vorgesehen, dass sich die Vertretung eine Geschäftsordnung gibt, welche insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthält.
Die Neufassung der
Geschäftsordnung erfolgte größtenteils nach einem gemeinsamen Muster, welches
die Präsidien der gemeindlichen Spitzenverbände beschlossen haben, und den
Kommunen durch den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) mit
Rundschreiben vom 24.06.2016 als Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt
wurde.
Der anliegende Entwurf enthält in
vielen Punkten die Formulierungen der Geschäftsordnung des XVII. Rates der
Gemeinde Cramme vom 08.11.2011. Es erfolgten lediglich wesentliche Änderungen
in nachfolgenden Paragraphen:
§ 1 Einberufung des Rates
Neufassung der Absätze 1, 2 und 3
Auf Grund der Umstellung auf die digitale Gremienarbeit
§ 19 Protokoll
Änderung des Abs. 3
Die Änderungen sind in der
anliegenden Entwurfs-Geschäftsordnung rot gekennzeichnet.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die der Verwaltungsvorlage XVIII/001/2016 beigefügte
Geschäftsordnung für den Rat sowie die Ausschüsse der Gemeinde Cramme wird
erlassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: