Betreff
Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Cramme.
Vorlage
C-XVIII/002/2016
Art
Beschlussvorlage Cramme

Sachverhalt:

Nach § 12 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) muss jede Kommune eine Hauptsatzung erlassen. In ihr ist zu regeln, was durch Rechtsvorschrift der Hauptsatzung vorbehalten ist. Andere für die Verfassung der Kommune wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt werden.

 

Die Neufassung der Hauptsatzung erfolgte größtenteils nach einem gemeinsamen Muster, welches die Präsidien der gemeindlichen Spitzenverbände beschlossen haben und den Kommunen durch den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) mit Rundschreiben vom 24.06.2016 als Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt wurde.

 

Der anliegende Entwurf enthält in vielen Punkten die Formulierungen der zurzeit gültigen Hauptsatzung der Gemeinde Cramme. Es erfolgten lediglich Änderungen in nachfolgenden Paragraphen:

 

§ 1   Rechtsstellung

 

Ergänzung der Absätze 2 und 4

 

§ 3   Ratszuständigkeit

 

Änderung der Wertgrenzen in § 3b und §3d.

 

§ 10 Inkrafttreten

 

Ergänzung um „der Verkündung im Amtsblatt für den Landkreis Wolfenbüttel“

 

Die vorstehenden Änderungen sind in dem anliegenden Entwurf der Hauptsatzung rot gekennzeichnet.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die vorgelegte Hauptsatzung der Gemeinde Cramme wird erlassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                     Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                            

Jährliche Folgekosten:                                                                  

Jährliche Abschreibungen: