Sachverhalt:
Nach § 12 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) muss jede Kommune eine Hauptsatzung erlassen. In ihr ist zu regeln,
was durch Rechtsvorschrift der Hauptsatzung vorbehalten ist. Andere für die
Verfassung der Kommune wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt
werden.
Die Neufassung der Hauptsatzung erfolgte größtenteils nach
einem gemeinsamen Muster, welches die Präsidien der gemeindlichen
Spitzenverbände beschlossen haben und den Kommunen durch den Niedersächsischen
Städte- und Gemeindebund (NSGB) mit Rundschreiben vom 24.06.2016 als
Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt wurde.
Der anliegende Entwurf enthält in vielen Punkten die
Formulierungen der zurzeit gültigen Hauptsatzung der Gemeinde Cramme. Es
erfolgten lediglich Änderungen in nachfolgenden Paragraphen:
§
1 Rechtsstellung
Ergänzung
der Absätze 2 und 4
§ 3 Ratszuständigkeit
Änderung
der Wertgrenzen in § 3b und §3d.
§
10 Inkrafttreten
Ergänzung
um „der Verkündung im Amtsblatt für den Landkreis Wolfenbüttel“
Die vorstehenden Änderungen sind in dem anliegenden Entwurf der Hauptsatzung rot gekennzeichnet.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die vorgelegte Hauptsatzung der
Gemeinde Cramme wird erlassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: