Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung ist gemäß § 58
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 13 der
Eigenbetriebsverordnung vom Rat der Samtgemeinde Oderwald zu beschließen.
Der Erfolgsplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 673.000,00 €
ab und weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 20.500,00 € aus. In diesem
Jahresüberschuss ist der Betrag von 12.000,00 € (Auflösung der
Ertragszuschüsse) enthalten.
Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Summe von
381.000,00 € ab und sieht eine Kreditaufnahme in Höhe von 215.500,00 €
vor.
Im Wirtschaftsjahr 2017 sind Mittel für Investitionen in Höhe von 195.000,00 € vorgesehen.
Auf die als Anlage beigefügten Vorbemerkungen zu dem Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2017
wird hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten,
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den Wirtschaftsplan für das
Jahr 2017 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Oderwald zu beschließen.