Sachverhalt:
Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 19.10.2016 der Gebührenkalkulation 2017/2018 zugestimmt und die Höhe der monatlichen Grundgebühren zum 01.01.2017 neu festgesetzt.
Demzufolge muss die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung der Samtgemeinde Oderwald (Wasserabgabensatzung) vom 12.12.2007 wie folgt geändert werden:
§15
Gebührensatz
(1) Die Grundgebühr beträgt für jeden Hausanschluss bei einer Nenngröße des Wassermessers
1. Q3 4 (vorher Qn 2,5) 3,50 €/Monat
2. Q3 10 (vorher Qn 6) 7,00 €/Monat
3. Q3 16 (vorher Qn 10) 10,40 €/Monat
Aus diesem Grund ist die 4. Satzung zur Änderung der Wasserabgabensatzung der Samtgemeinde Oderwald vom 12.12.2007 zu erlassen.
Der Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der als Anlage
beigefügten 4. Satzung zur Änderung der Wasserabgabensatzung vom 12.12.2007
wird zugestimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: