Sachverhalt:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 wird die Anpassung an die schon jetzt vorhersehbare weitere Haushaltswirtschaft vollzogen. Die Pflicht zur Aufstellung des Nachtragshaushaltes ergibt sich aus der wesentlichen Veränderung der Personalkosten und der Defizitsteigerung (höhere Verbandsumlage). Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt gehen aus dem beigefügten Vorbericht hervor.
Die übrigen Gemeinden sind ebenfalls zur Stellungnahme aufgefordert.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Rat der Gemeinde Börßum
stimmt der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 incl. -plan 2016 sowie
1. Nachtragsstellenplan 2016 des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Erhöhung der Verbandsumlage
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
36510.431800 36510.731800
Mittel stehen zur Verfügung: durch 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 (+18.000 €)
Gesamtausgaben: 288.000 €
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: