Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2016 sowie 1. Nachtragsstellenplan 2016 des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald.
Vorlage
B-XVIII/004/2016
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 wird die Anpassung an die schon jetzt vorhersehbare weitere Haushaltswirtschaft vollzogen. Die Pflicht zur Aufstellung des Nachtragshaushaltes ergibt sich aus der wesentlichen Veränderung der Personalkosten und der Defizitsteigerung (höhere Verbandsumlage). Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt gehen aus dem beigefügten Vorbericht hervor.

 

Die übrigen Gemeinden sind ebenfalls zur Stellungnahme aufgefordert.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Rat der Gemeinde Börßum stimmt der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 incl. -plan 2016 sowie 1. Nachtragsstellenplan 2016 des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald zu.

 

 


Finanzielle Auswirkungen: Erhöhung der Verbandsumlage

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     36510.431800                                             36510.731800

Mittel stehen zur Verfügung:          durch 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 (+18.000 €)

Gesamtausgaben:                     288.000 €                                                

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: