Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2016 sowie 1. Nachtragsstellenplan 2016 des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald
Vorlage
H-XVIII/004/2016
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 wird die Anpassung an die schon jetzt vorhersehbare weitere Haushaltswirtschaft vollzogen. Die Pflicht zur Aufstellung des Nachtragshaushaltes ergibt sich aus der wesentlichen Veränderung der Personalkosten und der Defizitsteigerung (höhere Verbandsumlage).

 

Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt und Nachtragsstellenplan gehen aus dem beigefügten Vorbericht hervor.

 

Die übrigen Gemeinden sind ebenfalls zur Stellungnahme aufgefordert.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Rat der Gemeinde Heiningen stimmt der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016  incl. -plan 2016 sowie 1. Nachtragsstellenplan 2016 des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald zu.

 

·         Der damit zu erwartenden überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung im Haushalt der Gemeinde Heiningen wird im Bezug zum tatsächlichen Ergebnis 2016 unter Berücksichtigung des Verteilungsschlüssels zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen: Erhöhung der Verbandsumlage

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                     Finanzhaushalt

                                                                     36510.431200                                             36510.731200

Mittel stehen zur Verfügung:          nicht mehr ausreichend (üpl. ca. 2.500,00 €)

Gesamtausgaben:                      rd. 87.500 €   (+ 2.300 € durch 1. Nachtragshaushalt)