Sachverhalt:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 wird die Anpassung an die schon jetzt vorhersehbare weitere Haushaltswirtschaft vollzogen. Die Pflicht zur Aufstellung des Nachtragshaushaltes ergibt sich aus der wesentlichen Veränderung der Personalkosten und der Defizitsteigerung (höhere Verbandsumlage).
Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt und Nachtragsstellenplan gehen aus dem beigefügten Vorbericht hervor.
Die übrigen Gemeinden sind ebenfalls zur Stellungnahme aufgefordert.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Rat der Gemeinde
Heiningen stimmt der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 incl. -plan 2016 sowie 1.
Nachtragsstellenplan 2016 des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald zu.
·
Der damit zu erwartenden überplanmäßigen Aufwendung
und Auszahlung im Haushalt der Gemeinde Heiningen wird im Bezug zum
tatsächlichen Ergebnis 2016 unter Berücksichtigung des Verteilungsschlüssels
zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Erhöhung der Verbandsumlage
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
36510.431200 36510.731200
Mittel stehen zur Verfügung: nicht mehr ausreichend (üpl. ca. 2.500,00 €)
Gesamtausgaben: rd. 87.500 € (+ 2.300 € durch 1. Nachtragshaushalt)