Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2016.
Vorlage
B-XVIII/005/2016
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 wird die Anpassung an die schon jetzt vorhersehbare weitere Haushaltswirtschaft vollzogen. Die Notwendigkeit zur Aufstellung des Nachtragshaushaltes ergibt sich vor allem aus der Unterhaltungsmaßnahme im Bereich DGH Bornum, und den zusätzlichen beschlossenen Investitionsvorhaben DGH Seinstedt (Jugendraum) und Regenwasserkanal „Schulgasse“ in Börßum.

 

 Auf die steigende Verbandsumlage für 2016 im Zusammenhang mit dem zu erwartenden endgültigen Defizit des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald weise ich hin.

 

Die Steuerkraftentwicklung ist gleichbleibend. Die nicht so stark steigenden Einkommensteueranteile für 2016 werden durch steigende Gewerbesteuereinnahmen aus Nachveranlagungen für Vorjahre aufgefangen.

 

Im Ergebnishaushalt steigt der Verlust (GuV) auf insgesamt € 263.600,00. Die Investitionen können nur durch eine Kreditveranschlagung in Höhe von € 102.100,00 finanziert werden. Der Finanzhaushalt (Geldflussrechnung) schließt trotzdem mit einem Finanzmitteldefizit in Höhe von € 222.100,00 (Defizit laufende Verwaltungstätigkeiten zuzügl. Tilgungen).

 

Zur weiteren Sachverhaltsdarstellung wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsatzung 2016 wird gem. § 115 NKomVG erlassen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: