Sachverhalt:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 wird
die Anpassung an die schon jetzt vorhersehbare weitere Haushaltswirtschaft
vollzogen. Die Notwendigkeit zur Aufstellung des Nachtragshaushaltes ergibt
sich vor allem aus der Unterhaltungsmaßnahme im Bereich DGH Bornum, und den
zusätzlichen beschlossenen Investitionsvorhaben DGH Seinstedt (Jugendraum) und
Regenwasserkanal „Schulgasse“ in Börßum.
Auf
die steigende Verbandsumlage für 2016 im Zusammenhang mit dem zu erwartenden
endgültigen Defizit des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald weise ich hin.
Die Steuerkraftentwicklung ist
gleichbleibend. Die nicht so stark steigenden Einkommensteueranteile für 2016
werden durch steigende Gewerbesteuereinnahmen aus Nachveranlagungen für
Vorjahre aufgefangen.
Im Ergebnishaushalt steigt der Verlust (GuV)
auf insgesamt € 263.600,00. Die Investitionen können nur durch eine
Kreditveranschlagung in Höhe von € 102.100,00 finanziert werden. Der
Finanzhaushalt (Geldflussrechnung) schließt trotzdem mit einem
Finanzmitteldefizit in Höhe von € 222.100,00 (Defizit laufende
Verwaltungstätigkeiten zuzügl. Tilgungen).
Zur weiteren Sachverhaltsdarstellung wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die als Anlage beigefügte
1. Nachtragshaushaltsatzung 2016 wird gem. § 115 NKomVG erlassen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: