Sachverhalt:
Durch die Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel und der Zweckverbandsordnung des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald nimmt der Zweckverband Kindergarten Oderwald für seinen örtlichen Bereich die Aufgabe der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen wahr. Hierzu zählt auch die Förderung freier Träger von Kindertagesstätten und der damit verbundenen Verpflichtung des Defizitausgleichs der kleinen Kindertagesstätte Taka-Tuka-Land e.V.
Die Kindertagesstätte Taka-Tuka-Land e.V. ist fester Bestandteil der Kindertagesstättenplanung im Landkreis Wolfenbüttel. Im Bereich der Samtgemeinde Oderwald konnte der Rechtsanspruch auf einen Kindergarten-/Krippenplatz in den letzten Jahren nur mit den Plätzen dieser Einrichtung sicher erfüllt werden und wird, nach den vorliegenden Geburtenzahlen zu urteilen, auch in Zukunft notwendig sein.
Seit 01.08.2012 wird das Defizit der Einrichtung vom Zweckverband Kindergarten Oderwald getragen und entsprechend der Wohnorte und Belegungsmonate der Kinder auf die betreffenden Verbandsmitglieder im Rahmen der Zweckverbandsumlage umgelegt.
Da hierüber kein explizierter Beschluss vorliegt, sollte dieser zur Rechtssicherheit nachgeholt werden. Eine Aufnahme dieser Verfahrensweise in die Zweckverbandsordnung ist nicht erforderlich, da die Abrechnung im Sinne der Zweckverbandsordnung erfolgt.
Beschlussvorschlag:
Die Zweckverbandsversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
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Das Defizit der Kindertagesstäte Taka-Tuka-Land e.V.
wird vom Zweckverband Kindergarten Oderwald getragen und entsprechend der
Wohnorte und Belegungsmonate der Kinder auf die betreffenden Verbandsmitglieder
im Rahmen der Zweckverbandsumlage aufgeteilt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten: ca.
35.000,00 €
Jährliche Abschreibungen: