Betreff
Finanzierung der Ganztagsgrundschulen in Börßum und Cramme
Vorlage
SG-X/018/2016
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Die Grundschulen in Börßum und Cramme werden als offene Ganztagsgrundschulen mit einem wöchentlichen Angebot von vier Betreuungstagen betrieben.

 

Grundlage für den Betrieb der Ganztagsgrundschulen ist der Runderlass des Kultusministeriums „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ vom 01.08.2014. In diesem Erlass ist geregelt, dass neben dem Unterricht an mindestens drei Tagen zusätzlich außerunterrichtliche Angebote vorgehalten werden müssen. Zur Ausgestaltung der Ganztagsschule erhält die Schule eine zusätzliche Ressourcenzuweisung an Lehrerstunden. Diese soll den Ganztagsbetrieb an der Schule sichern. Ein Teil dieser zusätzlichen Ressource kann kapitalisiert werden. Die Kapitalisierung fließt in das Schulbudget ein aus dem der Ganztagsbetrieb finanziert werden soll.

Der Schule wird über das Schulbudget ermöglicht, den Personaleinsatz mit pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern flexibel zu gestalten. Über Kooperationsverträge mit Dritten können ergänzende (außerunterrichtliche) Angebote, beispielsweise für Musik, Sport, etc., beschafft werden. Die Leitungsverantwortung und Organisation der Ganztagsschule sowie die Gesamtverantwortung obliegt der Schulleitung.

 

Aufgabe des Schulträgers am Ganztagsbetrieb ist zunächst einmal die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Mittagessen, einschließlich der Essenausgabe. Ein darüber hinausgehendes Engagement des Schulträgers im Ganztag mit personellen Ressourcen oder finanziellen Mitteln, z.B. zur Ausweitung des Ganztagsbetriebs auf vier Tage sowie zur Erweiterung der außerschulischen Angebote ist auf freiwilliger Basis denkbar und zulässig.

 

Neben der Versorgung der Kinder mit Mittagessen und der Essenausgabe stellt die Samtgemeinde Oderwald als Schulträger auch die für den Betrieb der Ganztagsschulen notwendige räumliche und sächliche Ausstattung der Schulen und der Schulgebäude sicher.

 

 

 

Darüber hinaus existieren zwischen der Samtgemeinde Oderwald und dem Land Niedersachsen, vertreten durch die Grundschulen, Kooperationsverträge für die Durchführung der außerunterrichtlichen Ganztagsangebote. Danach ist die Samtgemeinde Oderwald dafür verantwortlich, dass ein näher zu definierendes außerschulisches Angebot in den Grundschulen Börßum und Cramme sichergestellt wird. Im Rahmen der finanziellen Abwicklung der Kooperationsverträge werden die für die Ganztagsangebote entstehenden Personalaufwendungen von der Samtgemeinde Oderwald verauslagt. Durch die Schule wird bei der Landesschulbehörde eine Erstattung dieser verauslagten Personalkosten für die Samtgemeinde begehrt und nach erfolgter Zahlung an die Samtgemeinde weitergeleitet.

 

 

Wie jetzt bei der Ausweitung des Betreuungsangebotes auf den vierten Betreuungstag in der Grundschule Börßum deutlich wurde, geht mit der Erweiterung von Betreuungsangeboten nicht automatisch eine Erhöhung der finanziellen Ausstattung der Schulen für den Ganztagsbetrieb einher. Dies bedeutet, dass die Grundschulen mit Erweiterung ihres Betreuungsangebotes ein gewisses finanzielles Wagnis tragen. Damit dieses Wagnis nicht zu Lasten der Ganztagsangebote geht, ist zum guten Gelingen der Ganztagsschulen ein grundsätzliches finanzielles Engagement des Schulträgers zu überdenken.

 

Immer mehr Eltern entscheiden sich für eine Teilnahme Ihres Kindes am offenen Ganztag. Dieser Trend wird sich nach Einschätzung der Verwaltung auch in den Folgejahren fortsetzen. Eine finanzielle Beteiligung der Samtgemeinde Oderwald am Ganztagsschulbetrieb würde zur Sicherung und Stärkung der Schulstandorte Börßum und Cramme beitragen und ist somit nicht zuletzt wichtig für die soziale Infrastruktur der Samtgemeinde. Dadurch kann sowohl eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, als auch eine Steigerung der Bildungsqualität und Chancengleichheit für Kinder erreicht werden. Weiter werden die Grundschulen in die Lage versetzt, ein attraktives, qualitativ hochwertiges und umfassendes örtliches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot zu schaffen, das sich am jeweiligen Bedarf der Kinder orientiert.

 

Für die Grundschule Cramme existiert seit einigen Jahren zur Unterstützung der Ganztagsangebote eine „Erstattungsregelung“, die zwischen der Grundschule und der damaligen Verwaltungsleitung abgestimmt ist. Diese Absprache ist verwaltungsseitig nicht dokumentiert. Nach dieser Regelung wird bei der Landesschulbehörde eine Erstattung der verauslagten Kosten für die außerunterrichtlichen Betreuungsangebote in Höhe von rd. 75 v.H. beantragt und von dort an die Samtgemeinde gezahlt. Die nicht erstatteten rd. 25 v.H. kommen dem Schulbudget der Grundschule Cramme zugute

 

Für die Grundschule Börßum existiert keine derartige Erstattungsregelung.

 

Für die Zukunft ist es erforderlich, nicht nur eine einheitliche Regelung für die Abrechnung mit der Landesschulbehörde für beide Grundschulen der Samtgemeinde Oderwald herbeizuführen, sondern auch eine Aussage darüber zu treffen, ob und in welcher Form die Samtgemeinde Oderwald dem Ganztagsbetrieb der Grundschulen in Börßum und Cramme auf freiwilliger Basis zusätzliche Ressourcen zur Verfügung stellen möchte.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass sich die Samtgemeinde zukünftig zur Hälfte an den Kosten beteiligt, die über den mit der jeweiligen Grundschule abzuschließenden Kooperationsvertrag entstehen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Samtgemeinde Oderwald beteiligt sich zur Hälfte an den Aufwendungen, die durch die Kooperationsverträge zur Durchführung der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote zwischen dem Land Niedersachsen, vertreten durch die Grundschulen in Börßum bzw. Cramme und der Samtgemeinde Oderwald entstehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                          Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                        xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: