Sachverhalt:
Die Grundschulen in Börßum und Cramme werden als offene
Ganztagsgrundschulen mit einem wöchentlichen Angebot von vier Betreuungstagen
betrieben.
Grundlage für den Betrieb der Ganztagsgrundschulen ist der Runderlass
des Kultusministeriums „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ vom 01.08.2014. In
diesem Erlass ist geregelt, dass neben dem Unterricht an mindestens drei
Tagen zusätzlich außerunterrichtliche Angebote vorgehalten werden müssen.
Zur Ausgestaltung der Ganztagsschule erhält die Schule eine zusätzliche
Ressourcenzuweisung an Lehrerstunden. Diese soll den Ganztagsbetrieb an der
Schule sichern. Ein Teil dieser zusätzlichen Ressource kann kapitalisiert
werden. Die Kapitalisierung fließt in das Schulbudget ein aus dem der
Ganztagsbetrieb finanziert werden soll.
Der Schule wird
über das Schulbudget ermöglicht, den Personaleinsatz mit pädagogischen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern flexibel zu gestalten. Über
Kooperationsverträge mit Dritten können ergänzende (außerunterrichtliche)
Angebote, beispielsweise für Musik, Sport, etc., beschafft werden.
Die Leitungsverantwortung
und Organisation der Ganztagsschule sowie die Gesamtverantwortung obliegt der
Schulleitung.
Aufgabe des Schulträgers am Ganztagsbetrieb ist
zunächst einmal die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Mittagessen,
einschließlich der Essenausgabe.
Ein darüber hinausgehendes Engagement des Schulträgers im Ganztag mit
personellen Ressourcen oder finanziellen Mitteln, z.B. zur Ausweitung des
Ganztagsbetriebs auf vier Tage sowie zur Erweiterung der außerschulischen
Angebote ist auf freiwilliger Basis denkbar und zulässig.
Neben der Versorgung der Kinder mit Mittagessen und der Essenausgabe
stellt die Samtgemeinde Oderwald als Schulträger auch die für den Betrieb der
Ganztagsschulen notwendige räumliche und sächliche Ausstattung der Schulen und
der Schulgebäude sicher.
Darüber hinaus existieren zwischen der Samtgemeinde Oderwald und dem
Land Niedersachsen, vertreten durch die Grundschulen, Kooperationsverträge für
die Durchführung der außerunterrichtlichen Ganztagsangebote. Danach ist die
Samtgemeinde Oderwald dafür verantwortlich, dass ein näher zu definierendes
außerschulisches Angebot in den Grundschulen Börßum und Cramme sichergestellt
wird. Im Rahmen der finanziellen Abwicklung der Kooperationsverträge werden die
für die Ganztagsangebote entstehenden Personalaufwendungen von der Samtgemeinde
Oderwald verauslagt. Durch die Schule wird bei der Landesschulbehörde eine
Erstattung dieser verauslagten Personalkosten für die Samtgemeinde begehrt und
nach erfolgter Zahlung an die Samtgemeinde weitergeleitet.
Wie jetzt bei der Ausweitung des Betreuungsangebotes auf den vierten
Betreuungstag in der Grundschule Börßum deutlich wurde, geht mit der
Erweiterung von Betreuungsangeboten nicht automatisch eine Erhöhung der
finanziellen Ausstattung der Schulen für den Ganztagsbetrieb einher. Dies
bedeutet, dass die Grundschulen mit Erweiterung ihres Betreuungsangebotes ein
gewisses finanzielles Wagnis tragen. Damit dieses Wagnis nicht zu Lasten der
Ganztagsangebote geht, ist zum guten Gelingen der Ganztagsschulen ein grundsätzliches finanzielles
Engagement des Schulträgers zu überdenken.
Immer mehr Eltern entscheiden sich für eine Teilnahme Ihres Kindes am
offenen Ganztag. Dieser Trend wird sich nach Einschätzung der Verwaltung auch
in den Folgejahren fortsetzen. Eine finanzielle Beteiligung der Samtgemeinde
Oderwald am Ganztagsschulbetrieb würde zur Sicherung und Stärkung der
Schulstandorte Börßum und Cramme beitragen und ist somit nicht zuletzt wichtig für die soziale Infrastruktur der
Samtgemeinde. Dadurch kann sowohl eine Verbesserung der Vereinbarkeit von
Familie und Beruf, als auch eine Steigerung der Bildungsqualität und
Chancengleichheit für Kinder erreicht werden. Weiter werden die Grundschulen
in die Lage versetzt, ein attraktives,
qualitativ hochwertiges und umfassendes örtliches Bildungs-, Erziehungs- und
Betreuungsangebot zu schaffen, das sich am jeweiligen Bedarf der Kinder
orientiert.
Für die Grundschule Cramme existiert seit einigen Jahren zur
Unterstützung der Ganztagsangebote eine „Erstattungsregelung“, die zwischen der
Grundschule und der damaligen Verwaltungsleitung abgestimmt ist. Diese
Absprache ist verwaltungsseitig nicht dokumentiert. Nach dieser Regelung wird
bei der Landesschulbehörde eine Erstattung der verauslagten Kosten für die
außerunterrichtlichen Betreuungsangebote in Höhe von rd. 75 v.H. beantragt und
von dort an die Samtgemeinde gezahlt. Die nicht erstatteten rd. 25 v.H. kommen
dem Schulbudget der Grundschule Cramme zugute
Für die Grundschule Börßum existiert keine derartige
Erstattungsregelung.
Für die Zukunft ist es erforderlich, nicht nur eine einheitliche
Regelung für die Abrechnung mit der Landesschulbehörde für beide Grundschulen
der Samtgemeinde Oderwald herbeizuführen, sondern auch eine Aussage darüber zu
treffen, ob und in welcher Form die Samtgemeinde Oderwald dem Ganztagsbetrieb
der Grundschulen in Börßum und Cramme auf freiwilliger Basis zusätzliche
Ressourcen zur Verfügung stellen möchte.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass sich die Samtgemeinde
zukünftig zur Hälfte an den Kosten beteiligt, die über den mit der jeweiligen
Grundschule abzuschließenden Kooperationsvertrag entstehen.
Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden
Beschluss zu fassen:
·
Die Samtgemeinde Oderwald beteiligt sich zur
Hälfte an den Aufwendungen, die durch die Kooperationsverträge zur Durchführung
der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote zwischen dem Land Niedersachsen,
vertreten durch die Grundschulen in Börßum bzw. Cramme und der Samtgemeinde
Oderwald entstehen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: