Sachverhalt:
Der Landkreis Wolfenbüttel –Tiefbaubetrieb- wird die
Kreisstraße 82 –Teilfläche Ortsdurchfahrt Klein Flöthe- erneuern. Gleichzeitig
hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau mitgeteilt, dass sie in
diesem Zuge im Ortsdurchfahrtsbereich der Landesstraße 512 durch Klein Flöthe
eine Gossen- und Deckensanierung durchführen wird.
Der Rat der Gemeinde Flöthe hat sich in seiner Sitzung
am 10. Juni 2014 und seiner Sitzung am 31. Juli
2014 mit der Baumaßnahme (damals noch initiiert vom „Straßenbauamt
Goslar“) befasst und den zeitgleichen Ausbau der Gemeindestraße „In der
Menneckenworth“ in der jetzt geplanten Form grundsätzlich beschlossen.
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Flöthe am
15.10.2015 hat der Gemeinderat dann dem vorgelegten Planungs- und
Ausbaukonzept des Landkreises
Wolfenbüttel für die Gemeindestraße „In der Menneckenworth“ und für die Nebenanlagen
(incl. RW-Kanalisation) im Bereich der Kreisstraße 82 zugestimmt.
Da zum damaligen Zeitpunkt eine Förderung der
Nebenanlagen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) eher nicht in
Aussicht stand, wurde der Beschluss bezüglich der Gestaltung der Nebenanlagen
entlang der Strecke der
Kreisstraße 82 alternativ auch in reduzierter Form gefasst.
Nunmehr ist zu erwarten, dass eine Förderung nach GVFG
für den gesamten Verlauf der Gehwegs-/Seitenanlagen in der Ortsdurchfahrt
(Kreis- und Landestraße) von Klein
Flöthe genehmigt wird.
Die Ausbauplanung ist insgesamt vollständig erfolgt
und mit allen Kostenträgern abgestimmt. Die Terminabstimmung und die
Gesamtkostenschätzung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Zur Umsetzung
muss vorab eine gemeinsame Vereinbarung aller Kostenträger unterzeichnet
werden. Die Vereinbarung ist Grundlage für die Beantragung der GVFG-Zuwendungen
durch den Landkreis Wolfenbüttel-Tiefbauamt- als „Projektträger“. Der Vereinbarungsentwurf ist dieser Vorlage
beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Dem vorliegenden Planungs- und Ausbaukonzept,
insbesondere der Planungsaspekte, die in der Kostenträgerschaft der Gemeinde
Flöthe liegen, wird zugestimmt und die Umsetzung der gemeindlichen Baumaßnahmen
wird beschlossen.
- Die
vorliegende Vereinbarung über den Ausbau der gesamten Nebenanlagen in der
Ortsdurchfahrt Klein Flöthe incl. Straßenbaumaßnahmen in der
Gemeindestraße "In der Menneckenworth"wird mit den weiteren
beteiligten Kostenträgern abgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
keine ca. 184.000,00 (netto)
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben: ca. 300.000,00
Jährliche Folgekosten: ca.
2.000,00 € (Anteil Zinslast ca. 1.500,00)
Jährliche
Abschreibungen: ca. 10.500,00
€ (abzügl. Auflösung der Zuw. 4.600 €/J.