Betreff
Vereinbarung über den geplanten Ausbau der Nebenanlagen in der Ortsdurchfahrt Klein Flöthe incl. Straßenbaumaßnahmen in der Gemeindestraße "In der Menneckenworth".
Vorlage
F-XVIII/005/2016
Art
Beschlussvorlage Flöthe

Sachverhalt:

Der Landkreis Wolfenbüttel –Tiefbaubetrieb- wird die Kreisstraße 82 –Teilfläche Ortsdurchfahrt Klein Flöthe- erneuern. Gleichzeitig hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau mitgeteilt, dass sie in diesem Zuge im Ortsdurchfahrtsbereich der Landesstraße 512 durch Klein Flöthe eine Gossen- und Deckensanierung durchführen wird.

 

Der Rat der Gemeinde Flöthe hat sich in seiner Sitzung am 10. Juni 2014 und seiner Sitzung am 31. Juli  2014 mit der Baumaßnahme (damals noch initiiert vom „Straßenbauamt Goslar“) befasst und den zeitgleichen Ausbau der Gemeindestraße „In der Menneckenworth“ in der jetzt geplanten Form grundsätzlich beschlossen.

 

In der Sitzung des Rates der Gemeinde Flöthe am 15.10.2015 hat der Gemeinderat dann dem vorgelegten Planungs- und Ausbaukonzept  des Landkreises Wolfenbüttel für die Gemeindestraße „In der Menneckenworth“ und für die Nebenanlagen (incl. RW-Kanalisation) im Bereich der Kreisstraße 82 zugestimmt.

 

Da zum damaligen Zeitpunkt eine Förderung der Nebenanlagen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) eher nicht in Aussicht stand, wurde der Beschluss bezüglich der Gestaltung der Nebenanlagen entlang der Strecke der                   Kreisstraße 82 alternativ auch in reduzierter Form gefasst.

 

Nunmehr ist zu erwarten, dass eine Förderung nach GVFG für den gesamten Verlauf der Gehwegs-/Seitenanlagen in der Ortsdurchfahrt (Kreis- und Landestraße)  von Klein Flöthe genehmigt wird.

 

Die Ausbauplanung ist insgesamt vollständig erfolgt und mit allen Kostenträgern abgestimmt. Die Terminabstimmung und die Gesamtkostenschätzung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Zur Umsetzung muss vorab eine gemeinsame Vereinbarung aller Kostenträger unterzeichnet werden. Die Vereinbarung ist Grundlage für die Beantragung der GVFG-Zuwendungen durch den Landkreis Wolfenbüttel-Tiefbauamt- als „Projektträger“.   Der Vereinbarungsentwurf ist dieser Vorlage beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Dem vorliegenden Planungs- und Ausbaukonzept, insbesondere der Planungsaspekte, die in der Kostenträgerschaft der Gemeinde Flöthe liegen, wird zugestimmt und die Umsetzung der gemeindlichen Baumaßnahmen wird beschlossen.

 

  • Die vorliegende Vereinbarung über den Ausbau der gesamten Nebenanlagen in der Ortsdurchfahrt Klein Flöthe incl. Straßenbaumaßnahmen in der Gemeindestraße "In der Menneckenworth"wird mit den weiteren beteiligten Kostenträgern abgeschlossen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                     Finanzhaushalt

                                                                     keine                                                             ca. 184.000,00 (netto)

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                                         ca.  300.000,00 

Jährliche Folgekosten:              ca. 2.000,00 € (Anteil Zinslast ca. 1.500,00)           

Jährliche Abschreibungen:        ca. 10.500,00 €  (abzügl. Auflösung der Zuw. 4.600 €/J.