Betreff
Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder
Vorlage
SG-X/022/2017
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde
Sachverhalt:
Das nicht dem Rat der Samtgemeinde Oderwald angehörende hinzugewählte Ausschussmitglied, Frau Elke Hommel als Vertreterin der Elternschaft der Grundschule Börßum muss gemäß § 40 bis 42 und § 54 NKomVG verpflichtet werden.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: