Betreff
Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder
Vorlage
SG-X/022/2017
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Das nicht dem Rat der Samtgemeinde Oderwald angehörende hinzugewählte Ausschussmitglied, Frau Elke Hommel als Vertreterin der Elternschaft der Grundschule Börßum muss gemäß § 40 bis 42 und § 54 NKomVG verpflichtet werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                          Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                        xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: