Sachverhalt:
Nach der Haushaltsrechnung für das Jahr 2011 ergibt sich im Bereich der Kindertagesstätte ein Defizit in Höhe von € 129.004,34. Aufgrund der in der Vergangenheit geführten Gespräche empfehle ich eine Anpassung der Kindergartengebühren. Die Benutzungsgebühren werden beim Zweckverband Kindergarten Oderwald ab dem 01.08.2012 um 2,5 v. H. steigen. Es wird daher vorgeschlagen, die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte der Gemeinde Börßum um den gleichen Prozentsatz zu erhöhen.
Die Gebühr für die Bereitstellung eines warmen Mittagessens wurde in den letzten zwei Jahren von 35,00 € auf 54,50 € angehoben. Es wird daher vorgeschlagen, die Gebühr in diesem Jahr nicht zu erhöhen.
Eine Vergleichsberechnung -2,5 %ige Erhöhung zu den Gebühren ab dem 01.08.11- ist beigefügt.
Die Beträge wurden in den Anlagen 1-6 auf volle Cent gerundet.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die als Anlage beigefügte 7. Änderung zu der Gebührenordnung
für die Kindertagesstätte der Gemeinde Börßum wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: