Sachverhalt:
Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes
(NBrandSchG) haben die Gemeinden zur Erfüllung der Aufgaben des abwehrenden
Brandschutzes und der Hilfeleistungen eine den örtlichen Verhältnissen
entsprechende leistungsfähige Feuerwehr
aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Hierzu haben sie
insbesondere:
- die erforderlichen Anlagen, Mittel und Gerätschaften bereitzuhalten
- die Grundversorgung mit Löschwasser sicherzustellen
- für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehr zu sorgen
- Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen und fortzuschreiben.
Die Verordnung über die kommunalen Feuerwehren in Niedersachsen gibt
daneben in Teil I Auskunft über die Gliederung, Mindeststärke und
Mindestausrüstung. Mit der Einhaltung der Mindeststandards ist die Frage nach
der den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr jedoch
nicht hinreichend beantwortet.
Deshalb ist beabsichtigt, auf der Basis einer Soll-Ist-Analyse eine
Bewertung der vorhandenen Feuerwehrstrukturen vorzunehmen um auf diesen
Erkenntnissen aufbauend, Planziele und -größen abzuleiten, die der Samtgemeinde
Oderwald als zuständigen Träger des Brandschutzes Hilfestellung bei Organisations-, Personal- und
Investitions-entscheidungen geben soll.
Um auch die Kosten der Erstellung so gering wie möglich zu halten, wird
auf die Einbindung eines externen Ingenieurbüros verzichtet. Vielmehr wird
die Bildung eines Arbeitskreises
vorgeschlagen, der folgende Mitglieder beinhalten sollte:
Feuerschutzausschuss, Gemeindebrandmeister und Stellvertreter,
Fachbereich 3, SGB (Vorsitz). Nach Bedarf werden die Ortsbrandmeister bzw.
Dritte (z.B. Sachverständiger) zu den Sitzungen hinzugezogen.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Einrichtung des
Arbeitskreises „Feuerwehr“ wird zugestimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: