Sachverhalt:
Das Brennwertgerät im Dorfgemeinschaftshaus in Klein
Flöthe ist defekt (hoher Wasserverlust). Die Prüfung durch eine Fachfirma hat
ergeben, dass mit Reparaturkosten von rd. € 1.900,00 zu rechnen ist. Die
Fachfirma hat aufgrund des Alters des Brennwertgerätes und in Bezug auf die
heutige Energieeffizienz darauf hingewiesen, dass eine Reparatur dieser Größenordnung
als nicht wirtschaftlich angesehen wird.
Die Fa. HLF, Goslar, hat ein Kostenangebot für die
Erneuerung des Brennwertgerätes in Höhe von € 6.172,11 vorgelegt. Siehe Anlage.
Für diesen Kostenrahmen lässt das Vergaberecht eine
sog. „Freihändige Vergabe“ zu. Hierbei ist es ausreichend 3 Vergleichsangebote
in Form der einfachen Preisabfrage schriftlich einzuholen. Die Preisabfrage für
2 weitere Angebote ist erfolgt. Das Ergebnis wird bis zur Sitzung vorliegen
und voraussichtlich am 15.02.2017 über das
Ratsinformationssystem zu Kenntnis gereicht.
Die Erneuerung der Heizkesselanlage ist eine
unvorhersehbare Unterhaltungsmaßnahme. Somit sind die für die allgemeine
Unterhaltung geplanten Haushaltsmittel nicht in ausreichend.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zur
Erneuerung der Heizkesselanlage im DGH Klein Flöthe incl. Montage an den
wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
·
Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung wird
zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
57310.421100 57310.721100
Mittel stehen zur Verfügung: nein
Gesamtausgaben: 6.172,11 €
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: