Sachverhalt:
Der Landkreis Wolfenbüttel hat mit Schreiben vom 30.01.2017 die im Jahre 2016 entstandenen Aufwendungen für den Bau des Radweges zwischen Heiningen und Werlaburgdorf abgerechnet. Abgerechnet wurden Grunderwerbs-, Vermessungs- und Notarkosten in Höhe von insgesamt 16.378,82 Euro. Der von der Gemeinde Heiningen zu leistende Anteil beläuft sich auf 8.189,41 Euro.
Aufgrund einer im Jahre 2010 geschlossenen Vereinbarung zwischen der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und den Gemeinden Werlaburgdorf und Heiningen werden die u.a. Kosten für den Grunderwerb, die Beurkundung und Vermessung jeweils zur Hälfte von den Gemeinden Werlaburgdorf und Heiningen getragen. Die Gemeinde Heiningen ist demzufolge verpflichtet, den vg. Anteil von 8.189,41 Euro zu leisten.
Im Haushaltsjahr 2017 sind bisher keine Mittel für eine weitere Abrechnung von Aufwendungen für den Bau des Radweges zwischen Heiningen und Werlaburgdorf eingeplant worden. Da entsprechende Mittel nicht vorhanden sind, wäre hier eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von rd. 8.200 Euro von Nöten. Die notwendigen Deckungsmittel sollen im Vorgriff auf einen zu erstellenden Nachtragshaushaltsplan 2017 beim Produktkonto 54110.781100 bereitgestellt werden. Diese Vorgehensweise wurde mit der Kommunalaufsicht abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
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Der außerplanmäßigen Auszahlung für den Bau des
Radweges zwischen Heiningen und Werlaburgdorf in Höhe von 8.189,41 Euro im
Haushaltsjahr 2017 beim Produktkonto 54110.781100 wird zugestimmt.
Die Deckung erfolgt im Vorgriff auf einen zu erstellenden
Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2017.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: