Sachverhalt:
Hierzu wird auf die beigefügten Entwürfe der Haushaltssatzung
und des Haushaltsplanes 2017 mit den entscheidungsbegründenden Anlagen
(insbesondere dem Vorbericht) verwiesen.
Die Haushaltsplanung 2017 weist im ordentlichen
Ergebnishaushalt (GuV) einen Verlust in Höhe von € 406.800,00 aus. Die
mittelfristige Finanzplanung weist einen nicht unerheblichen dauerhaften Jahresverlust
bis 2020 aus. Die Investitionen im Finanzhaushalt müssen durch eine Kreditveranschlagung (2017
in Höhe von €
8.000,00) finanziert werden. Der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes
ist erforderlich.
Im Haushalt 2017 werden die bisherigen Haushaltsvermerke, wie
in den Vorjahren, zur Deckungsfähigkeit in den Produkten „Liegenschaften“,
„Kindergarten“, „Gemeindestraßen“, „Straßenbeleuchtung“ und „Produktgruppe 573
–Dorfgemeinschaftshäuser- “ wieder
aufgenommen. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.
Auf die Pflicht zur Haushaltssicherung wird besonders
hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2017
incl. Stellenplan 2017 wird
erlassen.
·
Das vorliegende
Haushaltssicherungskonzept 2017 wird beschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: