Zum Prüfbericht nehme ich wie folgt Stellung:
Die Gemeinde Ohrum hat für Baumaßnahmen im Jahr 2014 rd. 7.000 € und im Jahr 2015 rd. 70.000 € (überwiegend Baukosten Lärmschutzanlage) verausgabt.
Die geprüfte Maßnahme „Dorfgemeinschaftshaus Ohrum“ ist bislang lediglich eine ergebnisoffene Prüfung von Möglichkeiten zur Verbesserung der aktuellen Nutzungsstrukturen bis hin zu einem sinnvollen und nachhaltigen Neubaukonzept. Die Tendenz zum Neubaukonzept ist selbstverständlich verbunden mit umfangreichen Vorprüfungen und Grundlagenermittlungen. Im Rahmen dieser Prüfungen bedient sich die Gemeinde Ohrum gem. der Beschlusslage des Rates der Gemeinde Ohrum eines Architekturbüros als „Beratungspartner“. Das Architekturbüro hat nach umfangreichen Vorgesprächen und Sitzungsterminen (Arbeitskreis, Fachbehörden usw.) dann Mitte 2014 im Zusammenhang mit der letztlich zeitlich doch sehr lang andauernden Beratungsphase erbeten, bei Fortführung dieser Beratungsunterstützung auch Kosten geltend zu machen.
Hierzu hat der Rat der Gemeinde Ohrum 2 positive Beschlüsse gefasst. Am 30.07.2014 über ca.. 20 Stunden Ingenieurleistungen und am 08.10.2015 über rd. € 10.000 – 12.000 für Grund- und Vorhabenplanung auf HOAI-Basis. Die Schlussrechnung hierzu wurde im März 2016 über € 4.000,00 gestellt.
Die angefallenen Architektenkosten der Beratung werden bei einer Gesamtbeauftragung an das aktuell tätige Architekturbüro angerechnet. Die Grundlagen des möglichen künftigen Architektenvertrages sind noch unbestimmt.
Zu 6.1 Aktenführung:
Seit Beschluss des Rates vom 08.10.2012 wird über den gesamten Verfahrensstand eine elektronische Akte geführt.
Zu 6.2 Dokumentation der Wirtschaftlichkeit:
Gem. § 12 Abs. 1 der
Gemeindehaushaltskassenverordnung soll, bevor
Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen werden, durch
einen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden
Möglichkeiten, die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. Ein Beschluss zur
Durchführung dieser sicherlich erheblichen Investitionsmaßnahme der Gemeinde
Ohrum ist bisher nicht erfolgt. Daher ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung
zurzeit noch entbehrlich.
Zu 6.3 Fehlende Vergleichsangebote:
Die Gemeinde ist nach VOF unterhalb des Schwellenwertes von € 200.000 nicht verpflichtet für Planungsleistungen Vergleichsangebote einzuholen bzw. ein förmliches Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen durchzuführen.
Zu 6.4 bis 6.6 Hierzu wird auf die o. g. Sachlage der „Beratung“ und der gefassten Ratsbeschlüsse verwiesen.
Der Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten, von dem Prüfbericht zur fachtechnischen Schwerpunktprüfung und Prüfung von Vergaben vom 22.12.2016 Kenntnis zu nehmen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: