Betreff
Stellungnahme zum Bericht über die fachtechnische Schwerpunktprüfung und die Prüfung von Vergaben in 2014 und 2015.
Vorlage
O-XVIII/009/2017
Art
Informationsvorlage Ohrum

Sachverhalt:

Zum Prüfbericht nehme ich wie folgt Stellung:

 

Die Gemeinde Ohrum hat für Baumaßnahmen im Jahr 2014 rd. 7.000 € und im Jahr 2015  rd. 70.000 € (überwiegend Baukosten Lärmschutzanlage) verausgabt.

 

Die geprüfte Maßnahme „Dorfgemeinschaftshaus Ohrum“ ist bislang lediglich eine ergebnisoffene Prüfung von Möglichkeiten zur Verbesserung der aktuellen Nutzungsstrukturen bis hin zu einem sinnvollen und nachhaltigen Neubaukonzept. Die Tendenz zum Neubaukonzept ist selbstverständlich verbunden mit umfangreichen Vorprüfungen und Grundlagenermittlungen. Im Rahmen dieser Prüfungen bedient sich die Gemeinde Ohrum gem. der Beschlusslage des Rates der Gemeinde Ohrum eines Architekturbüros als „Beratungspartner“. Das Architekturbüro hat  nach umfangreichen Vorgesprächen und Sitzungsterminen (Arbeitskreis, Fachbehörden usw.) dann Mitte 2014 im Zusammenhang mit der letztlich zeitlich doch sehr lang andauernden  Beratungsphase erbeten, bei Fortführung dieser Beratungsunterstützung auch Kosten geltend zu machen.

 

Hierzu hat der Rat der Gemeinde Ohrum 2 positive Beschlüsse gefasst. Am 30.07.2014 über ca.. 20 Stunden Ingenieurleistungen und am 08.10.2015 über rd. € 10.000 – 12.000 für Grund- und Vorhabenplanung auf HOAI-Basis. Die Schlussrechnung hierzu wurde im März 2016 über  € 4.000,00 gestellt.

 

Die angefallenen Architektenkosten der Beratung werden bei einer Gesamtbeauftragung an das aktuell tätige Architekturbüro angerechnet. Die Grundlagen des möglichen künftigen Architektenvertrages sind noch unbestimmt.

 

Zu 6.1 Aktenführung:

Seit Beschluss des Rates vom 08.10.2012 wird über den gesamten Verfahrensstand eine elektronische Akte geführt.

 

Zu 6.2 Dokumentation der Wirtschaftlichkeit:

Gem. § 12 Abs. 1 der Gemeindehaushaltskassenverordnung soll, bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen werden, durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten, die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden.  Ein Beschluss zur Durchführung dieser sicherlich erheblichen Investitionsmaßnahme der Gemeinde Ohrum ist bisher nicht erfolgt. Daher ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zurzeit noch entbehrlich.

 

Zu 6.3 Fehlende Vergleichsangebote:

Die Gemeinde ist nach VOF unterhalb des Schwellenwertes von € 200.000 nicht verpflichtet für Planungsleistungen Vergleichsangebote einzuholen bzw. ein förmliches  Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen durchzuführen.

 

Zu 6.4 bis 6.6 Hierzu wird auf die o. g. Sachlage der „Beratung“ und der gefassten Ratsbeschlüsse verwiesen.

 

 

Der Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten, von dem Prüfbericht zur fachtechnischen Schwerpunktprüfung und Prüfung von Vergaben vom 22.12.2016 Kenntnis zu nehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: