Sachverhalt:
Der ESV Achim / Börßum hat mit Schreiben vom 28.09.2016 einen Antrag auf Zuwendung zur Anschaffung von verschiedenen Sportgeräten und Ausstattungsgegenständen gestellt (s. Anlage).
Gem. den Förderrichtlinien der Gemeinde Börßum kann die Gemeinde für Investitionen und Gerätebeschaffungen einen Zuschuss gewähren, sofern der Anschaffungspreis über
500,00 € liegt. Der Zuschuss beträgt 25 % der Investitionssumme, max. 5.000,00 €.
Der Rat der Gemeinde Börßum hat den Antrag bereits auf seiner Sitzung am 24.10.2016 zur Kenntnis genommen. Entsprechende Kostenangebote liegen noch nicht vor. Diese müssen jedoch zur Mittelabrufung vorgelegt werden. Die Fördersumme beträgt geschätzt 2.125,00 €.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten
folgenden Beschluss zu fassen:
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Dem Antrag auf eine Zuwendung des ESV Achim / Börßum
für die Anschaffung von verschiedenen Geräten wird gem. den Förderrichtlinien
der Gemeinde Börßum stattgegeben. Eine Auszahlung der Mittel wird erst nach
Vorlage eines entsprechenden Verwendungsnachweises mit 3 Kostenangeboten
erfolgen.
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Die Fördermittel werden im Haushalt 2017 der Gemeinde
Börßum bereitgestellt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: