Betreff
Beitritt zum Zweckverband Kindergarten Oderwald zum 01.08.2012
Vorlage
B-XVII/038/2012
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Mit den steigenden Ansprüchen im Kindertagesstättenrecht und den wachsenden Herausforderungen bei der Bewältigung des demographischen Wandels geht einher, dass diese Aufgaben und Leistungen im Rahmen einer effektiven Aufgabenbewältigung besser als „Gemeinschaftsprojekt“ der einzelnen Träger innerhalb einer Samtgemeinde weiterentwickelt und sachgerecht umgesetzt werden können.  Daher haben sich die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden in mehreren Gesprächsrunden auf ein gemeinsames Aufgabenerfüllungskonzept verständigt.

 

Dieses gemeinsame Konzept kann durch die Übertragung dieser Leistung auf die Samtgemeinde Oderwald oder durch die Erweiterung des bestehenden Zweckverbandes Kindergarten Oderwald erreicht werden.

 

Das Ergebnis des Arbeitskreises „Zukunftsentwicklung“ ist die Erweiterung des bereits bestehenden Zweckverbandes. Hierfür müssen die nicht dem Zweckverband angehörenden Gemeinden nunmehr diesem Zweckverband beitreten (Beitrittsbeschluss). Die Verbandsmitglieder des bestehenden Zweckverbandes müssen dem Beitritt zustimmen. Anschließend erfolgen die Änderung der Zweckverbandsatzung und die Neustrukturierung der Zweckverbandsversammlung.

 

Die Zweckverbandsversammlung (eigener Haushalt) beschließt künftig über die konkrete Aufgabenerfüllung. Der Zweckverband wird durch eigene Einnahmen (Kita-Gebühren, Zuweisungen u. a.) und durch eine Zweckverbandsumlage (Defizitausgleich) finanziert.

 

Die Grundstücke und Gebäude (Kindertagesstätten) bleiben weiter im Eigentum der Gemeinden und werden dem Zweckverband zur Verfügung gestellt. Die Unterhaltungskosten (incl. Außengelände) tragen damit weiterhin die Gemeinden als jeweilige Eigentümerin. Die Betriebskosten und die allgemeinen Aufgabenerfüllungskosten (Personalkosten, Bewirtschaftungskosten, Verwaltungsaufwendungen usw.) werden vom Zweckverband erbracht.

 

Die ehrenamtliche Geschäftsführung im Zweckverband soll durch eine/einen Hausverwaltungsbeamte/n erfolgen. Sie/Er darf  der  Verbandsversammlung nicht angehören. Die Geschäftsführung im Zweckverband obliegt dem                              Samtgemeindebürgermeister Herrn Spier.

 

Ein Verbandsausschuss ist nicht vorgeschrieben. Er besteht aktuell im Zweckverband. Dem Verbandsausschuss gehören lt. Verbandssatzung die Bürgermeisterin/Bürgermeister der Verbandsmitglieder an. 

 

Der Landkreis Wolfenbüttel muss als Kommunalaufsicht der Änderung des Zweckverbandes zustimmen (§ 2 Abs. 5 NKomZG).

    

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

   Die Gemeinde Börßum tritt dem Zweckverband Kindergarten Oderwald     

   zum 01.08.2012 bei, sofern alle Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde 

   Oderwald einen gleichlautenden Beschluss zur künftigen

   Zusammenarbeit im Aufgabenbereich „Kindertagesstätte“ fassen und

   die Gemeinden des bestehenden Zweckverbandes der Aufnahme

   der übrigen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald in den

   Zweckverband zustimmen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                       

Jährliche Folgekosten:

Jährliche Abschreibungen: