Sachverhalt:
Mit den steigenden Ansprüchen im
Kindertagesstättenrecht und den wachsenden Herausforderungen bei der Bewältigung
des demographischen Wandels geht einher, dass diese Aufgaben und Leistungen im
Rahmen einer effektiven Aufgabenbewältigung besser als „Gemeinschaftsprojekt“
der einzelnen Träger innerhalb einer Samtgemeinde weiterentwickelt und
sachgerecht umgesetzt werden können.
Daher haben sich die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der
Mitgliedsgemeinden in mehreren Gesprächsrunden auf ein gemeinsames
Aufgabenerfüllungskonzept verständigt.
Dieses gemeinsame Konzept kann durch die
Übertragung dieser Leistung auf die Samtgemeinde Oderwald oder durch die
Erweiterung des bestehenden Zweckverbandes Kindergarten Oderwald erreicht
werden.
Das Ergebnis des Arbeitskreises
„Zukunftsentwicklung“ ist die Erweiterung des bereits bestehenden
Zweckverbandes. Hierfür müssen die nicht dem Zweckverband angehörenden
Gemeinden nunmehr diesem Zweckverband beitreten (Beitrittsbeschluss). Die
Verbandsmitglieder des bestehenden Zweckverbandes müssen dem Beitritt
zustimmen. Anschließend erfolgen die Änderung der Zweckverbandsatzung und die
Neustrukturierung der Zweckverbandsversammlung.
Die Zweckverbandsversammlung (eigener
Haushalt) beschließt künftig über die konkrete Aufgabenerfüllung. Der
Zweckverband wird durch eigene Einnahmen (Kita-Gebühren, Zuweisungen u. a.) und
durch eine Zweckverbandsumlage (Defizitausgleich) finanziert.
Die Grundstücke und Gebäude
(Kindertagesstätten) bleiben weiter im Eigentum der Gemeinden und werden dem
Zweckverband zur Verfügung gestellt. Die Unterhaltungskosten (incl.
Außengelände) tragen damit weiterhin die Gemeinden als jeweilige Eigentümerin.
Die Betriebskosten und die allgemeinen Aufgabenerfüllungskosten
(Personalkosten, Bewirtschaftungskosten, Verwaltungsaufwendungen usw.) werden
vom Zweckverband erbracht.
Die ehrenamtliche Geschäftsführung im
Zweckverband soll durch eine/einen Hausverwaltungsbeamte/n erfolgen. Sie/Er
darf der
Verbandsversammlung nicht angehören. Die Geschäftsführung im
Zweckverband obliegt dem
Samtgemeindebürgermeister Herrn Spier.
Ein Verbandsausschuss ist nicht
vorgeschrieben. Er besteht aktuell im Zweckverband. Dem Verbandsausschuss
gehören lt. Verbandssatzung die Bürgermeisterin/Bürgermeister der
Verbandsmitglieder an.
Der Landkreis Wolfenbüttel muss als
Kommunalaufsicht der Änderung des Zweckverbandes zustimmen (§ 2 Abs. 5 NKomZG).
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeinde Börßum tritt dem Zweckverband Kindergarten Oderwald
zum 01.08.2012 bei, sofern alle
Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde
Oderwald einen gleichlautenden
Beschluss zur künftigen
Zusammenarbeit im
Aufgabenbereich „Kindertagesstätte“ fassen und
die Gemeinden des bestehenden Zweckverbandes der Aufnahme
der übrigen Mitgliedsgemeinden
der Samtgemeinde Oderwald in den
Zweckverband zustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: