Sachverhalt:
Der TSV Bornum e.V. hat mit Schreiben vom 06.06.2016 einen Antrag auf Zuwendung zur Anschaffung von Jugendtoren gestellt (s. Anlage).
Gem. den Förderrichtlinien der Gemeinde Börßum kann die Gemeinde Börßum für Investitionen und Gerätebeschaffungen einen Zuschuss gewähren, sofern der Anschaffungspreis über 500,00 € liegt. Der Zuschuss beträgt 25 % der Investitionssumme, max. 5.000,00 €.
In diesem Fall beträgt die Fördersumme rd. 456,50 €.
Dem vorzeitigen Maßnahmebeginn hat der Rat der Gemeinde Börßum bereits auf seiner Sitzung am 20.06.2016 zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten
folgenden Beschluss zu fassen:
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Dem Antrag auf eine Zuwendung für die Anschaffung von
Jugendtoren für den TSV Bornum e. V. wird stattgegeben.
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Die Mittel werden im Haushalt 2017 der Gemeinde Börßum
bereitgestellt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: