Sachverhalt:
Der Straßenendausbau der Straße „Im Mittelfelde“ in Ohrum ist
abgeschlossen.
Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der derzeit
gültigen Fassung wird die Widmung durch den Träger der Straßenbaulast (Gemeinde
Ohrum) ausgesprochen. Die zu widmende öffentliche Verkehrsfläche erstreckt
sich über 4 Flurstücke.
Die Widmung ist öffentlichen bekanntzumachen (§ 6 Abs. 3 NStrG).
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die neugebaute Gemeindestraße „Im Mittelfelde“
in der Gemarkung Ohrum, Flur 1, Flurstücke 62/17, 62/26, 62/33 und 62/47
wird mit Wirkung vom 01.04.2017 gewidmet und damit straßenrechtlich
öffentlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: