Sachverhalt:
Es ist beabsichtigt im Jahr 2017 die Gemeindestraße
„Im Kurzen Rottland“ im OT Börßum zu sanieren. Das Ing.-Büro Damer + Partner
hat bereits Vorplanungen für die Sanierung erstellt und eine grobe
Kostenschätzung vorgelegt (s. Anlage). Eine detaillierte Kostenschätzung ist
erst möglich, wenn die Ergebnisse der Baugrund- und Kanaluntersuchung
vorliegen.
Das Ing.-Büro Damer + Partner, Goslar, ist bereits
mehrfach für die Gemeinde Börßum bzw. die Samtgemeinde Oderwald tätig gewesen.
Die Gebühr ergibt sich ausgehend von der
Kostenberechnung für die Baumaßnahme bei der Einordnung in die Honorarzone II
Mindestsatz der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure (HOAI).
Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für
Planungsleistungen im Bauwesen. Die Verbindlichkeit der HOAI ergibt sich aus
dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten
folgenden Beschluss zu fassen:
Für die Sanierung der Gemeindestraße „Im Kurzen Rottland“
in der Gemeinde Börßum OT Börßum wird ein Ingenieurvertrag mit dem Ing.-Büro
Damer + Partner, Kaiserstraße 2, 38690 Goslar, abgeschlossen.
gez. M. Lohmann
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: