Sachverhalt:
Die Gemeinde Börßum ist im Hinblick auf die Hausplanung des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald zustimmungspflichtig. Die übrigen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald sind ebenfalls zur Stellungnahme aufgefordert.
Die wesentlichen Planungsdaten – insbesondere was die prognostizierte Defizitbeteiligung der Gemeinde Börßum am Zweckverband Kindergarten Oderwald betrifft – sind dem vorliegenden Vorbericht zum Haushalt der Gemeinde Börßum zu entnehmen.
Der Haushalt des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald befindet sich z. Zt. in Vorbereitung. Um eine zeitnahe Veröffentlichung des Zweckverbandshaushaltes (Inkrafttreten) zu ermöglichen, wird empfohlen, den Bürgermeister zu ermächtigen die Zustimmung zum Haushalt zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Rat der Gemeinde Börßum ermächtigt den Bürgermeister
die Zustimmung zum Haushalt des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald für das
Haushaltsjahr 2017 zu erteilen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: