Betreff
Haushaltssatzung 2017 inkl. Haushaltsplan 2017 und Stellenplan 2017 des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald.
Vorlage
B-XVIII/021/2017
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Die Gemeinde Börßum ist im Hinblick auf die Hausplanung des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald zustimmungspflichtig. Die übrigen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald sind ebenfalls zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Die wesentlichen Planungsdaten – insbesondere was die prognostizierte Defizitbeteiligung der Gemeinde Börßum am Zweckverband Kindergarten Oderwald betrifft – sind dem vorliegenden Vorbericht zum Haushalt der Gemeinde Börßum zu entnehmen.

 

Der Haushalt des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald befindet sich z. Zt. in Vorbereitung. Um eine zeitnahe Veröffentlichung des Zweckverbandshaushaltes (Inkrafttreten) zu ermöglichen, wird empfohlen, den Bürgermeister zu ermächtigen die Zustimmung zum Haushalt zu erteilen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·        Der Rat der Gemeinde Börßum ermächtigt den Bürgermeister die Zustimmung zum Haushalt des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                                                                                             

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: