Betreff
Satzungen für das Dorfgemeinschaftshaus
Vorlage
H-XVIII/011/2017
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Die im Juni 2014 vom Gemeinderat Heiningen beschlossene Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Dorfgemeinschaftshaus Heiningen ist bisher nicht im Amtsblatt des Landkreises Wolfenbüttel veröffentlicht worden. Bevor jetzt eine Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt erfolgt, wurden sowohl die Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Dorfgemeinschaftshaus Heiningen, als auch die Satzung über die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses nochmals redaktionell angepasst (insbesondere Präambeln, Begrifflichkeiten „Mieter/Veranstalter“ und Regelungen zum Inkrafttreten). Darüber hinaus wurde in die Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Dorfgemeinschaftshaus Heiningen ein Ermäßigungstatbestand aufgenommen, dass für jeweils eine Veranstaltung der örtlichen Vereine, Verbände und Organisationen pro Kalenderjahr keine Gebühren erhoben werden, sofern diese Veranstaltung ausschließlich für Kinder ausgerichtet wird.

 

Die überarbeiteten Satzungen für das Dorfgemeinschaftshaus sind dieser Drucksache als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Der Neufassung der Satzung über die Benutzung des Dorfgemeinschafts-hauses und der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Dorfgemeinschaftshaus Heiningen wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                          Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                        xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: