Sachverhalt:
Die im Juni 2014 vom Gemeinderat Heiningen beschlossene Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Dorfgemeinschaftshaus Heiningen ist bisher nicht im Amtsblatt des Landkreises Wolfenbüttel veröffentlicht worden. Bevor jetzt eine Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt erfolgt, wurden sowohl die Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Dorfgemeinschaftshaus Heiningen, als auch die Satzung über die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses nochmals redaktionell angepasst (insbesondere Präambeln, Begrifflichkeiten „Mieter/Veranstalter“ und Regelungen zum Inkrafttreten). Darüber hinaus wurde in die Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Dorfgemeinschaftshaus Heiningen ein Ermäßigungstatbestand aufgenommen, dass für jeweils eine Veranstaltung der örtlichen Vereine, Verbände und Organisationen pro Kalenderjahr keine Gebühren erhoben werden, sofern diese Veranstaltung ausschließlich für Kinder ausgerichtet wird.
Die überarbeiteten Satzungen für das Dorfgemeinschaftshaus sind dieser
Drucksache als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten,
folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Neufassung
der Satzung über die Benutzung des Dorfgemeinschafts-hauses und der
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das
Dorfgemeinschaftshaus Heiningen wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: