Vorbereitung erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Heiningen hat in seiner Sitzung am 09. Februar 2016 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt.
Aufgrund der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind verschiedene Stellungnahmen eingegangen. Insbesondere die Stellungnahme des Landkreises Wolfenbüttel (Umweltamt; Planungsamt) und die dortige Feststellung, dass der Bebauungsplan grundlegend zu überarbeiten ist und anschließend zwingend eine erneute öffentliche Auslegung erfolgen muss, ist zu beachten.
Vor einer erneuten öffentlichen Auslegung sind zwingend folgende Punkte abzuarbeiten:
- Erstellung
eines neuen Bodengutachtens, welches eine Gefährdungsabschätzung für den
Bereich des ehemaligen Schrottplatzes enthält sowie Feststellungen über
das Vorhandensein von Grund- oder Schichtwasser sowie den Grundwasserstand
(Wasserschutzgebiet).
- Erweiterung der
Schalltechnischen Bewertung, da 2 wesentliche Immissionsquellen außer Acht
gelassen worden sind. Das Dorfgemeinschaftshaus (DGH) sowie die Parkfläche
zwischen dem DGH und dem Baugebiet sind in die Bewertung einzubeziehen.
- Festsetzung der
Kompensationsmaßnahmen im Bebauungsplan.
- Erneuerung
des Umweltberichtes unter Einbeziehung der externen
Kompensationsmaßnahmen. Diese sind im B-Plan nach Art und Umfang zu
beschreiben.
- Konzept
Niederschlagswasserbeseitigung.
- Berichtigungen der textlichen Festsetzungen etc.
Weiterhin ist zu beachten, dass sich die Kosten für die Planungsleistungen erhöhen werden. Zu den bisher geleisteten Zahlungen in Höhe von 14.095,68 € (Planungsleistungen sowie Baugrunduntersuchung) würden noch folgende Kosten hinzukommen:
- Bodengutachten mit
Gefährdungsabschätzung Entenfang: 3.050,33 €
- Schalltechnische
Untersuchungen 6.783,00 €
- Option „Einbeziehung möglicher PKW-Parkplatz“ ( 476,00 €) - Honorar für die weiteren
Planungsleistungen 17.818,97
€
(Entwässerungskonzept, weitere Bauleitplanung, ggf. Umweltbericht etc.)
Der Verfahrensablauf würde sich wie folgt gestalten:
- Beauftragung des
Bodengutachten mit Gefährdungsabschätzung:
Bei einer positiven Bewertung durch das Baugrundgutachten (Bebaubarkeit ohne weitere erhebliche finanzielle Aufwendungen möglich)
- Beauftragung der
schalltechnischen Untersuchungen. (Hierbei muss durch den Rat der Gemeinde
Heiningen entschieden werden, ob der PKW-Parkplatz mit einbezogen werden
soll.
- Planung des
Entwässerungskonzeptes, Umweltbericht etc.
- Erneute öffentliche
Auslegung und Weiterführung des Bauleitplanverfahrens.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Das Bauleitplanverfahren Bebauungsplan „Im Entenfang“
in der Gemeinde Heiningen soll fortgesetzt werden.
·
Der Auftrag für die Baugrunduntersuchung mit
Gefährdungsabschätzung im
Bebauungsplangebiet „Im Entenfang“ wird dem Ingenieurbüro BGA, Braunschweig zum
Angebotspreis in Höhe von € 3.050,33
incl. Mehrwertsteuer erteilt.
·
Der Auftrag für die schalltechnischen
Untersuchungen im Bebauungsplan-gebiet
„Im Entenfang“ wird dem TÜV Nord GmbH & Co. KG, Bielefeld, zum
Angebotspreis in Höhe von € 7.259,00
incl. Mehrwertsteuer (einschließlich der Option „Einbeziehung möglicher
PKW-Parkplatz“) erteilt, sobald das Ergebnis der Baugrunduntersuchung vorliegt
und eine Bebaubarkeit des Plangebietes ohne weitere erhebliche finanzielle
Aufwendungen möglich ist.
·
Der Auftrag für die weiteren Planungsleistungen im Bebauungsplangebiet „Im Entenfang“ werden
dem Ingenieurbüro Kuhn + Partner, Braunschweig zum Angebotspreis in Höhe von €
17.818,97 incl. Mehrwertsteuer erteilt.
·
Nach Vorlage aller geforderten Untersuchungsergebnisse
wird der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Im Entenfang“ dem Rat
Heiningen zur weiteren Beratung und Beschlussfassung (erneute öffentliche Auslegung) vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: