Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden/Träger öffentl. Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt:
Die im Bebauungsplan „Nördlich des Friedhofsweges“ in der Gemeinde Börßum festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche (Parkplatzflächen) entspricht nicht der tatsächlich bebauten Variante. Die festgesetzte Fläche soll der tatsächlichen Bebauung angeglichen werden.
Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 22.08.2016 den Aufstellungsbeschluss zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich des Friedhofsweges“ in der Gemeinde Börßum gefasst.
Das Planungsbüro Warnecke, BS, hat die maßgeblichen Änderungsbelange erarbeitet und in der Planunterlage dargestellt sowie ausführlich begründet.
Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB kann im vereinfachten Verfahren abgesehen werden.
Nach der Einleitung des Änderungsverfahrens (Aufstellungsbeschluss) und der Billigung des Entwurfes ist in einem nächsten Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Darüber hinaus ist nach § 4 Abs. 2 BauGB auch die Einholung der Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu dem Entwurf und der Begründung erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
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Dem Entwurf des o. a. Bebauungsplanes und der
Begründung wird zugestimmt.
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Von der
frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2
Satz 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.
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Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden
und Träger sonstiger öffentl. Belange wird beschlossen (Verfahren gem. § 3 Abs.
2 und § 4 Abs. 2 BauGB).
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: