Sachverhalt:
Die Samtgemeinde Oderwald hat für das Haushaltsjahr 2015 eine
Bedarfszuweisung vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport in
Höhe von 320.000 Euro in Aussicht gestellt bekommen.
Hierbei handelt es sich um gesonderte Finanzmittel innerhalb des
kommunalen Finanzausgleichs, die auf Antrag insbesondere
steuereinnahmeschwachen Kommunen gewährt werden, deren Mittel zur Deckung der
notwendigen Aufwendungen nicht ausreichen.
Die Auszahlung der Bedarfszuweisungsmittel ist von dem Abschluss einer
Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen abhängig, die sowohl von der
Samtgemeinde als auch den Mitgliedsgemeinden zu unterzeichnen ist.
Die Bürgermeister/-in sowie die Fraktionsvorsitzenden des
Samtgemeinderates sind über die bislang
erarbeiteten Konsolidierungsmaßnahmen unterrichtet worden, die als Anlage der
Vorlage beigefügt sind.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: