Erneute Stellungnahme und Abwägung zu den eingegangenen Bedenken und Anregungen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Öffentliche Auslegung.
Sachverhalt:
Die 13. Änderung umfasst Flächen in den Mitgliedsgemeinden Börßum OT Börßum, Cramme, Dorstadt und Flöthe Ortsteile Klein Flöthe und Groß Flöthe.
Das Ingenieurbüro Kuhn + Partner, Braunschweig, hat den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) sind Bedenken und Anregungen eingegangen.
Das Ingenieurbüro Kuhn + Partner, Braunschweig, hatte die eingegangenen Stellungnahmen bereits geprüft und dazu entsprechende Beschlussempfehlungen erarbeitet. Diese lagen Ihnen bereits zur Zustimmung zur öffentlichen Auslegung in der Sitzung am 19.10.2016 vor.
Die Entwurf des Planers zur öffentlichen Auslegung musste jedoch nochmals überarbeitet werden , da der Rat der Gemeinde Flöthe in seiner Sitzung am 27.10.2016 beschlossen hat nur die Baulandausweisung „Wohngebiet“ im südwestlichen Ortsrand zwischen „Salzweg“ und „Landesstraße“ vorzunehmen und die weitere Baulandausweisung an der Landesstraße (Ortsmitte) zu streichen.
Weiterhin wurde der bisher zur Beschlussfassung vorgelegte Entwurf um den Umweltbericht erweitert.
Der überarbeitete Entwurf der 13. Änderung, der Umweltbericht sowie die erneute Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Nach Beratung über die eingegangenen Anregungen und
Bedenken sowie über die Änderungen und den Umweltbericht wird der öffentlichen
Auslegung des Entwurfes der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: