Sachverhalt:
Durch die ab Februar 2017 geltende 3,25 %ige
Tariferhöhung im öffentlichen Dienst hat der Zweckverband Kindergarten Oderwald
Mehrkosten in Höhe von jährlich rd. 50.000,00 €. Um diese weitere
Personalkostenerhöhung abzumildern, halte ich eine Anpassung der
Kindergartengebühren zum 01.08.2017 für unumgänglich. Die in den vergangenen
Jahren praktizierte Erhöhung der Gebühren um die Inflationsrate (2016 = 0,5 %)
wäre im Hinblick auf die vorgenannten Kostensteigerungen nicht ausreichend, um
diese Mehrkosten auch nur annähernd auszugleichen. Seitens der Verwaltung
werden daher zwei Varianten für eine Gebührenanpassung vorgeschlagen. Die 1.
Variante beinhaltet eine 3,25 %ige Erhöhung der jeweiligen
Kindertagesstättengebühr (in Anlehnung an den Tarifabschluss). Bei der
2. Variante ist eine pauschale Erhöhung um
7,00 € im Monat vorgesehen. Eine Aufstellung der Gebührenveränderungen mit den
dann jeweils zu erwartenden Gebühreneinnahmen ist als Anlage beigefügt.
Ich bitte, die 6. Änderung der
Gebührenordnung entsprechend des beigefügten Entwurfs (einschl. der Anlagen 1
bis 3) entsprechend der Variante 1 oder der Variante 2 zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Zweckverbandsversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald beschließt die als Anlage beigefügte 5. Änderung der
Gebührenordnung für den Kindergarten des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten: