Betreff
6. Änderung der Gebührenordnung des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald.
Vorlage
ZKO/0033/2017
Art
Verwaltungsvorlage Zweckverband

Sachverhalt:

Durch die ab Februar 2017 geltende 3,25 %ige Tariferhöhung im öffentlichen Dienst hat der Zweckverband Kindergarten Oderwald Mehrkosten in Höhe von jährlich rd. 50.000,00 €. Um diese weitere Personalkostenerhöhung abzumildern, halte ich eine Anpassung der Kindergartengebühren zum 01.08.2017 für unumgänglich. Die in den vergangenen Jahren praktizierte Erhöhung der Gebühren um die Inflationsrate (2016 = 0,5 %) wäre im Hinblick auf die vorgenannten Kostensteigerungen nicht ausreichend, um diese Mehrkosten auch nur annähernd auszugleichen. Seitens der Verwaltung werden daher zwei Varianten für eine Gebührenanpassung vorgeschlagen. Die 1. Variante beinhaltet eine 3,25 %ige Erhöhung der jeweiligen Kindertagesstättengebühr (in Anlehnung an den Tarifabschluss). Bei der

2. Variante ist eine pauschale Erhöhung um 7,00 € im Monat vorgesehen. Eine Aufstellung der Gebührenveränderungen mit den dann jeweils zu erwartenden Gebühreneinnahmen ist als Anlage beigefügt.

 

Ich bitte, die 6. Änderung der Gebührenordnung entsprechend des beigefügten Entwurfs (einschl. der Anlagen 1 bis 3) entsprechend der Variante 1 oder der Variante 2 zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Zweckverbandsversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald beschließt  die als Anlage beigefügte 5. Änderung der Gebührenordnung für den Kindergarten des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten: