Sachverhalt:
In der Vergangenheit gab es wiederholt Diskussionen mit Eltern und Personensorge-berechtigten zur Betreuung der Kinder in der Kindertagesstätte. So ging es z.B. um die Abgabe von Medikamenten, dem Übergang der Aufsichtspflicht oder dem respektvollen Miteinander zwischen pädagogischen Personal und Personensorgeberechtigten. Aus diesem Grund baten die Kindergartenleiterinnen darum, zusätzlich zur Satzung über die Aufnahme von Kindern in die Kindertagesstäte und der Gebührenordnung des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald einen privatrechtlichen Betreuungsvertrag mit den Personensorgeberechtigten abzuschließen. In diesem werden konkretere Sachverhalte geregelt, die es den Leiterinnen besser ermöglichen, gut mit den Personensorgeberechtigten zusammenzuarbeiten und sich und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtlich abzusichern. Darüber hinaus haben die Eltern einen besseren Überblick über ihre Rechte und Pflichten. Der Abschluss von Betreuungsverträgen ist in vielen Kommunen Standard.
Beschlussvorschlag:
Die Zweckverbandsversammlung wird gebeten,
folgenden Beschluss zu fassen:
·
Ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 ist mit den
Personensorgeberechtigten ein Betreuungsvertrag nach dem anliegenden Muster
abzuschließen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: