Sachverhalt:
Die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat mit Schreiben vom 19.04.2017 mitgeteilt, dass gegen eine in Betracht gezogene Umbenennung der L512 von der Einmündung in die L615 bis zur Gemeindegrenze nach Börßum mit dem Straßennamen „Konrad-Adenauer-Allee“ keine Einwände oder Bedenken bestehen. Die Stellungnahme ist dieser Drucksache als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, über den Antrag von Herrn Oesterhelweg
vom 17.02.2017 zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: