Betreff
Hahnebeeke Bornum.
Vorlage
B-XVIII/027/2017
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Auf der Grundlage der Projektskizze, wie sie auch am 18.10.2016 den  Anliegern/Eigentümern sowie dem Rat der Gemeinde Börßum vorgestellt worden ist, wurde seinerzeit beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine Fördermittelanfrage nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Aufwertung des niedersächsischen Natur- und Kulturerbes sowie für die Sicherung der biologischen Vielfalt (Richtlinie „Landschaftswerte“) gestellt.

 

Bei den in der Projektskizze dargestellten Umgestaltungsmaßnahmen handelt es sich im ersten Bauabschnitt um die Halbschalenentfernung Ortschaft West (Abschnitt 01.2), der Halbschalenentfernung am Ortsrand (Abschnitt 02) und dem Entwicklungsbereich Böschungsabbrüche (Abschnitt A).

 

Das Projekt enthält insgesamt – unter Berücksichtigung der sich daran anschließenden Maßnahmen (Abschnitte 01.1, 03, B, B1 und C) – die nahezu vollständige Renaturierung der Hahnebeeke.

 

Für die Entwicklung des Gewässerrandstreifens (min. 5 m) unterhalb der Ortschaft Bornum ist ein Grunderwerb mit einer Größe von 0,166 ha erforderlich. Der förderfähige Grunderwerbsanteil beläuft sich auf 8.300 Euro.

Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Wolfenbüttel teilte hierzu auf Nachfrage am 01.06.2017 ergänzend mit, dass die Grunderwerbskosten von diesem getragen werden können, wenn der Eigenanteil der Gemeinde Börßum sichergestellt ist.

 

Auf der Grundlage der Kostenschätzung bzw. des Finanzierungsplanes sind die zuwendungsfähigen Ausgaben auf 166.100,00 Euro taxiert. Bei einer Förderquote von 65 v.H. beläuft sich der Eigenanteil der Gemeinde Börßum auf 58.135,00 Euro.     

 

Der NLWKN hat bereits dem Zuwendungsantrag in mündlicher Form seine Zustimmung erteilt.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

  • Der Rat der Gemeinde Börßum wird um Kenntnisnahme des Finanzierungsplanes und Entscheidung gebeten, ob die Zuwendungsanfrage aufrechterhalten werden soll.  Für das laufende Haushaltsjahr wären– im Wege eines Nachtragshaushaltes - Planungskosten bereitzustellen, um das Planfeststellungsverfahren einzuleiten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                                                                                             

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: