Betreff
Bedarfszuweisung Samtgemeinde Oderwald; Abschluss einer Zielvereinbarung
Vorlage
H-XVIII/013/2017
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Die Samtgemeinde Oderwald hat mit dem Antrag vom 27./28.04.2016 die Gewährung einer Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage gemäß § 13 Niedersächsisches Finanzausgleichsgesetz (NFAG)  beim Land Niedersachsen –Innenministerium- beantragt. 

 

Das Innenministerium (MI) hat die Gewährung einer Bedarfszuweisung in Höhe von € 320.000,00 in Aussicht gestellt, sofern der Abschluss einer Zielvereinbarung mit einem  Konsolidierungsvolumen in gleicher Höhe erreicht wird.

 

In Abstimmungsgesprächen auf Ebene der Bürgermeister/in der Mitgliedsgemeinden, der Fraktionsvorsitzenden des Samtgemeinderates und der Verwaltung wurden bisher die folgenden Konsolidierungsmöglichkeiten (6 Maßnahmen) mit einem Finanzvolumen von

rd. € 170.000,00 erarbeitet:

 

  1. Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze aller Mitgliedsgemeinden                auf 365 v. H. zum 01.01.2018.

 

Konsolidierungserfolg: rd. € 40.000,00/Jahr.

 

Auswirkung Heiningen: rd. € 3.000,00 /Jahr.

 

  1. Erhöhung der KITA-Gebühren im Jahr 2016 (per 01.08.2016) um rd. 6%.

 

Konsolidierungserfolg: rd. € 20.000,00/Jahr.

 

Auswirkung Heiningen: rd. € 3.000,00 /Jahr.

 

  1. Erhöhung der Samtgemeindeumlage um 1 % -Punkt auf die Steuerkraft im Jahr 2016.

 

Konsolidierungserfolg: Struktur.

 

 

 

  1. Prüfung zur Auflösung des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald und Übertragung der Betreuungsaufgabe auf die Samtgemeinde.

 

Konsolidierungserfolg: Struktur.

 

  1. Einführung der digitalen Gremienarbeit.

 

Konsolidierungserfolg: rd. 2.500,00/Jahr.

 

  1. Minderung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ab 2018 auf höchstens 950.000,00 €

 

Konsolidierungserfolg: rd. 107.500,00/Jahr.

 

Auswirkung Heiningen: rd. € 14.000,00 /Jahr.

 

 

Auf dieser Grundlage wäre eine einmalige Auszahlung einer Bedarfszuweisung in Höhe von € 200.000,00 erreichbar, da die Strukturmaßnahmen mit einmalig 30.000,00 € vom MI bewertet werden. Die Auszahlung erfolgt, wenn eine gemeinsame Zielvereinbarung (Gemeinderäte, Samtgemeinderat und MI) beschlossen und unterzeichnet wird.

 

Von der jetzt zur Auszahlung anstehenden Bedarfszuweisung soll jede Mitgliedsgemeinde entsprechend ihrer erbrachten Konsolidierungsleistungen (Maßnahmen 1, 2 und 6) einen Zuweisungsanteil erhalten, wodurch eine zusätzliche Verbesserung der Haushaltssituation in den Mitgliedgemeinden entsteht. Eine jährliche Verschiebung der Konsolidierungshöhen unter den Mitgliedsgemeinden sowie die eigene Veränderung der einzelnen Konsolidierungsleistungen innerhalb einer Mitgliedsgemeinde wären durchaus möglich.

 

Die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen sowie die vorgesehene Aufteilung der  Bedarfszuweisung sind als Anlage beigefügt.

 

Der Entwurf der Zielvereinbarung liegt aktuell dem MI zur Prüfung vor und ist in dieser Fassung ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Das MI hat in einer Gesprächsrunde unter Beteiligung der Kommunalaufsicht des Landkreises Wolfenbüttel die Möglichkeit einer mehrjährigen (3-4 Jahre) Auszahlung einer Bedarfszuweisung ohne weitere Zielvereinbarungsverfahren in Aussicht gestellt, sofern im nunmehr auch beantragten Bedarfszuweisungsverfahren 2017 und den künftigen Verfahren der 2 – 3 Folgejahre eine Gewährung weiterer Bedarfszuweisungen grundsätzlich genehmigungsfähig sein wird und gleichzeitig ein „Konsolidierungsnachtrag“ zur Zielvereinbarung des Antragsverfahrens 2016 bis zu einer anrechenbaren Gesamtsumme der jährlich erreichten Konsolidierungsleistungen von mindestens 320.000,00 € vereinbart wird. Hiermit verbunden wäre dann auch eine Nachzahlung in Höhe von 120.000,00 € für das Antragsjahr 2016.

 

Die Konsolidierungsleistungen stehen den Zuwendungsempfängern grundsätzlich frei.

 

Auf die Anhebung der Realsteuerhebesätze, auf bestimmte Durchschnittshöhen unter Berücksichtigung eines „Gesamthaushaltsausgleichs“, hat das Innenministerium jedoch hingewiesen.

 

 

 

 

 

 

Die Vorbereitung des „Konsolidierungsnachtrages“ soll, nach Mitteilung des Innenministeriums zur Bedarfszuweisungshöhe 2017 (voraussichtlich Ende Mai 2017), dann im 3 Quartal 2017 wieder auf der o. g. Ebene der Bürgermeister/in der Mitgliedsgemeinden und der Fraktionsvorsitzenden des Samtgemeinderates sowie der Verwaltung vorbesprochen werden. Konsolidierungsanregungen aus den Gemeinderäten sind erwünscht.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Dem Konsolidierungsergebnis sowie die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen wird zugestimmt.

 

·         Der Abschluss einer Zielvereinbarung auf dieser Grundlage wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen: Verschiedene lt. Vereinbarung

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                          Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxxx                                  xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: