Abschluss einer Nutzungsvereinbarung.
Sachverhalt:
Anfang des Jahres 2017 wandte sich die Firma Landwind Verwaltung GmbH & Co. KG, Gevensleben, welche auch die 2 Windenergieanlagen in Cramme betreibt, an die Gemeinde Cramme mit der Idee auf dem Gelände des Schulwaldes in Cramme einen Windenergielehrpfad einzurichten.
Mit der Errichtung eines
Windenergielehrpfades soll das Verständnis für erneuerbare Energieproduktion
und Energiekonsum durch Interaktivität und Spaß gefördert werden. An
verschiedenen Stationen sollen die Besucher, Groß und Klein, durch spielerische
Aktivitäten die Themen Windenergie/Natur- Umwelt- und Klimaschutz kennen
lernen.
Idealerweise sollte dieser in den bereits bestehenden Schulwald in Cramme integriert werden, besonders mit dem Hintergrund der zur Zeit durchgeführten Umgestaltung des Schulwaldes.
Zur Umsetzung dieser Maßnahme ist
es notwendig, mit der Fa. Landwind Verwaltung GmbH & Co. KG, Gevensleben,
einen Nutzungsvertrag über die benötigte Teilfläche des Schulwaldes (Gemarkung
Cramme, Flur 1, Flurstück 170 tlw.) abzuschließen. Die Gemeinde Cramme bleibt
weiterhin Eigentümer (Überlasser) der Fläche. Alle Anpflanzungen und Bauten,
welche vom Nutzer vorgenommen werden, sind von diesem zu finanzieren und zu
unterhalten. Die Nutzungsvereinbarung umfasst einen Zeitraum 20 Jahren.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Nutzungsvereinbarung zwischen der Landwind
Verwaltung GmbH & Co. KG, Gevensleben, und der Gemeinde Cramme zur
Errichtung und Betriebes eines Windenergielehrpfades in einem Teilbereich des
Schulwaldes (Gemarkung Cramme, Flur 1, Flurstück 170 tlw.) wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: