Stellungnahme und Abwägung zu den eingegangenen Bedenken und Anregungen im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch).
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Cramme hat in seiner Sitzung am 29.09.2015 beschlossen, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Ortsbebauung-zugleich Aufbauplan“ in Cramme einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4. Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen .
Im Rahmen der der frühzeitigen
Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) sind keine Bedenken und Anregungen
eingegangen.
Der auslegungsreife Entwurf der Satzung zur Aufhebung des
Bebauungsplans „Ortsbebauung-zugleich
Aufbauplan“ in Cramme mit der zugehörigen
Begründung sind als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Satzung
zur Aufhebung des Bebauungsplans „Ortsbebauung-zugleich
Aufbauplan“ in Cramme mit der
dazugehörigen Begründung wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: