Betreff
Aufhebung des Bebauungsplans „Ortsbebauung-zugleich Aufbauplan" der Gemeinde Cramme„
Stellungnahme und Abwägung zu den eingegangenen Bedenken und Anregungen im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch).
Vorlage
C-XVIII/015/2017
Art
Beschlussvorlage Cramme

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Cramme hat in seiner Sitzung am 29.09.2015 beschlossen, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Ortsbebauung-zugleich Aufbauplan“ in Cramme einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4. Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen .

 

Im Rahmen der der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) sind keine Bedenken und Anregungen eingegangen.

 

 

Der auslegungsreife Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Ortsbebauung-zugleich Aufbauplan“ in Cramme mit der zugehörigen Begründung sind als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Ortsbebauung-zugleich Aufbauplan“ in Cramme mit der dazugehörigen Begründung wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: