Sachverhalt:
Der Sportverein hat die Platzpflege für die
Sportanlagen in Groß Flöthe übernommen.
Der dafür erforderliche Aufsitzmäher ist defekt. Eine
Fachfirma hat festgestellt, dass eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist.
Die Neuanschaffung eines vergleichbaren Aufsitzmähers
beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von € 7.810,15 (siehe Kostenvoranschlag).
Aufgrund der vielfältigen Leistungen, die der TSV Groß
Flöthe betreibt und im Zusammenhang mit den umfangreichen sowie nachhaltigen
Platzpflegeaufwendungen wird empfohlen, dem TSV Gr. Flöthe die
Netto-Anschaffungskosten als Investitionszuschuss zu gewähren. Der Aufsitzmäher
wird somit vom Verein angeschafft und verbleibt in seinem Besitz.
Der Sportverein ist berechtigt eine Zuwendung für
Sportförderung beim Landkreis Wolfenbüttel zu beantragen. Hierfür sind 2
Kostenangebote erforderlich. Eine Gewährung der Zuwendung des Landkreises
Wolfenbüttel unter dem Hinweis auf einen Antrag auf vorzeitigem
„Maßnahmebeginn“, sollte grundsätzlich erfolgreich verlaufen. Der, mit diesem
Antrag verbundene, Finanzierungsvorschlag soll somit die Grundlage für die
Zuschussermittlung der Gemeinde Flöthe bilden.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der TSV Groß Flöthe erhält für die Anschaffung eines
neuen Aufsitzmähers einen Zuschuss in Höhe von € ….. Dieser Betrag bildet
gleichzeitig die Nettoneuanschaffungskosten des Vereins, unabhängig von der
Zuwendungsgewährung durch den Landkreis Wolfenbüttel –Sportförderung-.
Sofern der TSV Groß Flöthe weitere
Zuwendungen zur Anschaffung des neuen Aufsitzmähers erhält, verpflichtet er
sich diese Zuwendungen der Gemeinde mitzuteilen und diese Zuwendungssumme der
Gemeinde Flöthe als reduzierte Nettoneuanschaffungskosten zurück zu zahlen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
42410.781800
Mittel stehen zur Verfügung: nein: Einbindung in den 1. Nachtragshaushalt
Gesamtausgaben: Kostenangebot
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: