Betreff
Erteilung der Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG;
Schenkung eines Mannschaftstransportwagens für die FFW Börßum
Vorlage
SG-X/053/2017
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Gem. § 111 Abs. 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung ihrer Aufgaben beteiligen. Für die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung ist die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte zuständig.

 

Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Börßum e.V. beabsichtigt der Freiwilligen Feuerwehr Oderwald, Ortsfeuerwehr Börßum, einen Mannschaftstransportwagen (MTW) zu spenden. Der MTW wird aus diversen Gründen sowohl für den Transport der Kinder- und Jugendfeuerwehr, als auch für den Einsatz- und Ausbildungsdienst benötigt. Das Fahrzeug soll als vollwertiges Einsatzfahrzeug ausgerüstet werden. Die hierfür benötigte Sondersignalanlage und die Beklebung werden ebenfalls durch den Förderverein beschafft und montiert.

 

Die Samtgemeinde Oderwald hat in der Vergangenheit durch andere Ortsfeuerwehren beschaffte MTWs, die Versicherungs- und Treibstoffkosten und die Beschaffung von Digital-Funkgeräten übernommen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Annahme der Sachspende – MTW für die FFW Börßum – wird gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG zugestimmt.

·         Die Benzinkosten, die Ausgaben für die Haftpflichtversicherung und die Anschaffung eines Digital-Funkgerätes für den anzuschaffenden Mannschaftstransportwagen werden im Rahmen des Feuerwehrbudgets übernommen.

·         Aus diesem Beschluss kann nicht der Anspruch abgeleitet werden, zukünftig ein gleichwertiges Fahrzeug zu erhalten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:      ja

Gesamtausgaben:                        ca. 1.500,00 € (Digital-Funkgerät)

Jährliche Folgekosten:                 ca. 250,00 € (Versicherungs- und Treibstoffkosten)

Jährliche Abschreibungen: