Sachverhalt:
Mit Antrag vom 25.05.2017 teilte der Pfarrverband Wolfenbüttel-Halchter mit Ohrum und Dorstadt mit, dass für den Friedhof Dorstadt im Haushaltsvollzug 2016 ein Defizit von 692,28 Euro besteht. Um die Unterhaltung des Friedhofs in Dorstadt auch weiterhin gewährleisten zu können, beantragt der Pfarrverband einen Ausgleich in Höhe des entstandenen Defizits. Begründet wird der Antrag mit der geringen Anzahl der Nutzungsverträge in den vergangenen Jahren. Die Gebührenordnung bewegt sich im regionalen Rahmen; die Bewirtschaftungskosten sind auf das zwingend notwendige reduziert worden.
Für den ev. Friedhof in Dorstadt wurden bereits in den Jahren 2014 und 2015 Defizite in Höhe von 5.116,76 Euro bzw. 1.176,11 übernommen.
Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die
Samtgemeinde Oderwald übernimmt den Defizitausgleich für das Jahr 2016 in Höhe
von 692,28 Euro.
gez.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: