Betreff
Defizitausgleich 2016 für den Friedhof der ev.-luth. Kirchengemeinde in Dorstadt
Vorlage
SG-X/054/2017
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 25.05.2017 teilte der Pfarrverband Wolfenbüttel-Halchter mit Ohrum und Dorstadt mit, dass für den Friedhof Dorstadt im Haushaltsvollzug 2016 ein Defizit von 692,28 Euro besteht. Um die Unterhaltung des Friedhofs in Dorstadt auch weiterhin gewährleisten zu können, beantragt der Pfarrverband einen Ausgleich in Höhe des entstandenen Defizits. Begründet wird der Antrag mit der geringen Anzahl der Nutzungsverträge in den vergangenen Jahren. Die Gebührenordnung bewegt sich im regionalen Rahmen; die Bewirtschaftungskosten sind auf das zwingend notwendige reduziert worden.

 

Für den ev. Friedhof in Dorstadt wurden bereits in den Jahren 2014 und 2015 Defizite in Höhe von 5.116,76 Euro bzw. 1.176,11 übernommen.

 

Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den Defizitausgleich für das Jahr 2016 in Höhe von 692,28 Euro.

 

gez.


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: