Betreff
Feststellung des Sitzverlustes; Ratsherr Markus Hoff.
Vorlage
H-XVIII/014/2017
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 03. Juli 2017 hat Ratsherr Markus Hoff mitgeteilt, dass er sein Mandat als Ratsherr der Gemeinde Heiningen mit sofortiger Wirkung niederlegt.

 

Gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit gültigen Fassung verliert ein Abgeordneter seinen Sitz in der Vertretung durch schriftliche Verzichtserklärung gegenüber der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten. Eine Verzichtserklärung darf nicht in elektronischer Form abgegeben und nicht widerrufen werden.

 

Nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG stellt die Vertretung zu Beginn der nächsten Sitzung fest, ob eine Voraussetzung für den Sitzverlust vorliegt. Vor der Feststellung des Sitzverlustes ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

An der Beratung und Beschlussfassung über den Sitzverlust wirkt Ratsherr Markus Hoff nach § 54 Abs. 3 in Verbindung mit § 41 NKomVG nicht mit.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass Ratsherr Markus Hoff seinen Sitz im Rat der Gemeinde Heiningen mit sofortiger Wirkung nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG verliert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                          Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                        xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: