Betreff
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Wolfenbüttel ab dem 01.01.2017
Vorlage
SG-X/055/2017
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Mit der Drucksache SG-X/011/2016 wurde über die grundlegende Anpassung bzw. Überarbeitung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Flüchtlingsunterbringung mit dem Landkreis Wolfenbüttel berichtet.

 

Der bestehende Vertrag zwischen den Samt- und Einheitsgemeinden sowie der Stadt Wolfenbüttel (nachfolgend Gemeinden genannt) und dem Landkreis Wolfenbüttel wurde mit Wirkung zum 31.12.2017 gekündigt, um einerseits den Forderungen der Gemeinden Nachdruck zu verleihen, andererseits aber auch die Erwartungshaltung zur raschen Umsetzung einer Neuregelung des Vertrages zu verdeutlichen.

 

Nach der erfolgten Kündigung wurde mit dem Landkreis Wolfenbüttel einvernehmlich eine Neuregelung des bisherigen öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Wolfenbüttel ab dem 01.01.2017 abgestimmt. Der Vertragsentwurf ist dieser Drucksache als Anlage beigefügt. Der vorliegende Entwurf hat die Zustimmung der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten des ländlichen Bereichs bzw. deren Vertretern erfahren.

 

In dem Vertragsentwurf wurden die Forderungen der Gemeinden zur Neuregelung der Flüchtlingsunterbringung berücksichtigt. Die Neuregelung beinhaltet folgende Kernpunkte:

 

  • Vollkostenerstattung für Wohnraum, der Personen zur Verfügung gestellt wird, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.
  • Der Landkreis erstattet den Gemeinden diejenigen Kosten, die ihnen nach Abstimmung mit dem Landkreis aufgrund eingegangener finanzieller Verpflichtungen entstehen, sofern diese nicht von anderen Leistungsträgern erstattet werden.
  • Möglichkeit einer Direktzahlung der miet- und versorgungsvertraglichen Verpflichtungen durch den Landkreis Wolfenbüttel sowie die Möglichkeit einer kumulierten Zahlung wenn mehrere Leistungsträger (Landkreis und jobcenter) zuständig sind.
  • Erstattung einer Pauschale für Personal- und Sachkosten der Gemeinden in Höhe von 750,00 Euro für Personen mit Leistungsbezug nach dem AsylbLG.
  • Erstattung einer Personenpauschale für Personal- und Sachkosten der Gemeinden für Flüchtlinge, die nach dem 01.01.2017 einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz und direkt im Anschluss an den Leistungsbezug nach dem AsylbLG Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten. Hier wird für einen Zeitraum von 48 Monaten ab dem Zuweisungsdatum in den Landkreis Wolfenbüttel eine Pauschale in Höhe von 750,00 Euro geleistet.
  • Einfache Ermittlung der Daten zum Stichtag 30.06. eines Jahres.
  • Möglichkeit eine Sonderregelung bei überproportionalen Flüchtlings-zuweisungen zu verhandeln (z.B. bei der Einrichtung von Notunterkünften).
  • Der Erstattungszeitraum endet, wenn ein Flüchtling eine Arbeit aufnimmt.
  • Es erfolgt keine Erstattung einer Pauschale für Personal- und Sachkosten an die Gemeinden für Flüchtlinge, die in den Landkreis Wolfenbüttel ziehen und direkt Leistungen nach dem SGB II/SGB XII erhalten.
  • Es erfolgt ebenfalls keine Erstattung einer Pauschale für Personal- und Sachkosten an die Gemeinden für Personen, die im Rahmen des Familien-nachzugs in den Landkreis Wolfenbüttel kommen.

 

Die Erstattung von Aufwendungen für Gemeindearbeiter, die angemietete Notunterkünfte für Flüchtlinge einrichten bzw. ausstatten, wird vom Landkreis Wolfenbüttel außerhalb des Vertrages geregelt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Samtgemeindebürgermeister wird ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Wolfenbüttel, so wie er sich aus der Anlage zur Drucksache
SG-X/055/2017 ergibt, abzuschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: