Betreff
Friedhof Groß Flöthe;
Zuschussanträge für die Erneuerung der Westseite der Friedhofskapelle und Malerarbeiten an der Friedhofskapelle
Vorlage
SG-X/056/2017
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Die Türen der Westseite der Friedhofskapelle Groß Flöthe sind in den vergangenen Jahren mehrfach instand gesetzt und neu ausgerichtet worden. Die gesamte Holzrahmenkonstruktion verzieht sich jedoch aufgrund der Witterungseinflüsse mehr und mehr. Die Türen lassen sich nur noch unter großem Kraftaufwand öffnen oder schließen. Aus diesem Grund soll die Westfront der Kapelle als Komplett-Element erneuert werden. Vor diesem Hintergrund hat der evangelisch-lutherische Pfarrgemeinde Flachstöckheim+Flöthe+Mahner+Ohlendorf (ab 01.07.2017 fusioniert zur ev.-luth. Kirchengemeinde Flöthe) im September letzten Jahres einen Antrag auf Bezuschussung der Maßnahme gestellt. Diesem Antrag beigefügt war ein Kostenvoranschlag aus dem Jahr 2015.

 

Unter Beteiligung des Fachbereichs Bauwesen wurde das Erfordernis einer Komplettsanierung der Westseite der Friedhofskapelle mit Herrn Probst Ohainski erörtert. Seitens der Verwaltung wurde ein Gestaltungsvorschlag für die Sanierungsmaßnahme an die Kirchengemeinde gegeben. Von diesem Vorschlag wurde nunmehr von der Kirchengemeinde mit Schreiben vom 25.07.2017 Abstand genommen. Begründet wurde dies damit, dass für die vorgeschlagene Maßnahme erheblich mehr Gesamtkosten entstehen würden.

 

Mit dem Schreiben vom 25.07.2017 wurden drei Kostenvoranschläge für die geplante Maßnahme eingereicht. Das preisgünstigste Angebot beläuft sich auf eine Angebotssumme von 5.930,96 Euro.

 

In dem Schreiben vom 25.07.2017 bittet die ev.-luth. Kirchengemeinde Flöthe die Sanierungsmaßnahme durch eine finanzielle Unterstützung von Malerarbeiten zu komplettieren. Auch dafür wurden drei Kostenvoranschläge eingereicht. Das preisgünstigste Angebot beläuft sich auf eine Angebotssumme von 2.350,00 Euro.

 

Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.

 

Die Samtgemeinde Oderwald hat im vergangenen Jahr einen Grundsatzbeschluss zur Bezuschussung von erforderlichen Investitionsmaßnahmen (Neubau-, Renovierungs- und Sanierungsarbeiten) auf Friedhöfen und Friedhofskapellen gefasst. Danach beteiligt sich die Samtgemeinde auf Antrag am Kostenaufwand der in kirchlicher Trägerschaft stehenden Friedhöfe. Die Beteiligung beläuft sich auf 50 v.H. der geplanten Kosten. Entsprechende Anträge sind unter Beibringung von 3 Kostenvoranschlägen bis zum 01.10. eines jeden Jahres für das folgende Haushaltsjahr zu stellen.

 

Aufgrund der bereits im letzten Jahr erfolgten Antragstellung wurden im Haushaltsplanungsverfahren 2017 für die Sanierungsmaßnahme der Friedhofskapelle in Groß Flöthe Mittel in Höhe von 6.800,00 Euro beim Produktsachkonto 55310.781800 (Zuschuss an Kirchengemeinden) eingeplant. Dieser Ansatz könnte für eine etwaige Bezuschussung der Sanierungs- und Malerarbeiten verwendet werden, ohne dass eine überplanmäßige Ausgabe entstehen würde.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der ev.-luth. Kirchengemeinde Flöthe wird für die Sanierung der Westseite der Kapelle für den Friedhof Groß Flöthe ein Zuschuss in Höhe von __________ Euro und für die Durchführung von Malerarbeiten an der Kapelle für den Friedhof in Groß Flöthe ein Zuschuss in Höhe von __________ Euro gewährt. Der Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahmen nach Vorlage der Endrechnungen ausgezahlt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: