Sachverhalt:
Mit den steigenden Ansprüchen im
Kindertagesstättenrecht und den wachsenden Herausforderungen bei der
Bewältigung des demographischen Wandels geht einher, dass diese Aufgaben und
Leistungen im Rahmen einer effektiven Aufgabenbewältigung besser als
„Gemeinschaftsprojekt“ der einzelnen Träger innerhalb einer Samtgemeinde
weiterentwickelt und sachgerecht umgesetzt werden können. Daher haben sich die Bürgermeisterin und die
Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden in mehreren Gesprächsrunden auf ein
gemeinsames Aufgabenerfüllungskonzept verständigt.
Dieses gemeinsame Konzept kann durch die
Übertragung dieser Leistung auf die Samtgemeinde Oderwald oder durch die
Erweiterung des bestehenden Zweckverbandes Kindergarten Oderwald erreicht
werden.
Das Ergebnis des Arbeitskreises
„Zukunftsentwicklung“ ist die Erweiterung des bereits bestehenden
Zweckverbandes. Hierfür müssen die nicht dem Zweckverband angehörenden
Gemeinden nunmehr diesem Zweckverband beitreten (Beitrittsbeschluss). Die
Verbandsmitglieder des bestehenden Zweckverbandes müssen dem Beitritt zustimmen.
Anschließend erfolgen die Änderung der Zweckverbandsatzung und die
Neustrukturierung der Zweckverbandsversammlung.
Die Zweckverbandsversammlung (eigener
Haushalt) beschließt künftig über die konkrete Aufgabenerfüllung. Der
Zweckverband wird durch eigene Einnahmen (Kita-Gebühren, Zuweisungen u. a.) und
durch eine Zweckverbandsumlage (Defizitausgleich) finanziert.
Die Grundstücke und Gebäude
(Kindertagesstätten) bleiben weiter im Eigentum der Gemeinden und werden dem
Zweckverband zur Verfügung gestellt. Die Unterhaltungskosten (incl.
Außengelände) tragen damit weiterhin die Gemeinden als jeweilige Eigentümerin.
Die Betriebskosten und die allgemeinen Aufgabenerfüllungskosten
(Personalkosten, Bewirtschaftungskosten, Verwaltungsaufwendungen usw.) werden
vom Zweckverband erbracht.
Die ehrenamtliche Geschäftsführung im
Zweckverband soll durch eine/einen Hausverwaltungsbeamte/n erfolgen. Sie/Er
darf der Verbandsversammlung nicht angehören. Die Geschäftsführung im
Zweckverband obliegt dem Samtgemeindebürgermeister Herrn Spier.
Ein Verbandsausschuss ist nicht
vorgeschrieben. Er besteht aktuell im Zweckverband. Dem Verbandsausschuss
gehören lt. Verbandssatzung die Bürgermeisterin/Bürgermeister der
Verbandsmitglieder an.
Der Landkreis Wolfenbüttel muss als Kommunalaufsicht
der Änderung des Zweckverbandes zustimmen (§ 2 Abs. 5 NKomZG).
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
· Dem Beitritt der Gemeinden Börßum, Cramme und Flöthe zum Zweckverband Kindergarten Oderwald zum 01.08.2012 wird zugestimmt, sofern alle Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald einen gleichlautenden Beschluss zur künftigen Zusammenarbeit im Aufgabenbereich „Kindertagesstätte“ fassen. Die Gemeinde Dorstadt und Ohrum müssen dem Betritt ebenfalls zustimmen.
· Der vorgelegten neuen Zweckverbandsordnung wird zugestimmt.