Betreff
Genehmigung der außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für den Hochwassereinsatz.
Vorlage
SG-X/057/2017
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Am 25.07.2017 wurde für das Gebiet der Samtgemeinde Oderwald Hochwasseralarm ausgelöst. Im Bereich der Gemeinde Cramme entstand eine Hochwassersituation im Bereich der „Meesche“. Im Bereich der Gemeinde Flöthe entstand eine Hochwassersituation im Bereich der Pumpstation in Groß Flöthe  Die Einsatzkräfte der Feuerwehren Cramme und Groß Flöthe wurden entsprechend alarmiert.

 

Für die Gemeinden entlang der Oker wurde die Meldestufe 2 (Pegelstand Ohrum                     über 300 cm /NN) am 25.07.2017 um 10.45 Uhr ausgelöst.  Die Meldestufe 3  (Pegelstand Ohrum über 340 cm /NN) wurde am 25.07.2017 um 23.15 Uhr erreicht.

 

Der Gemeindebrandmeister richtete die örtliche Einsatzleitung im Feuerwehrgerätehaus in Dorstadt ein und koordinierte seitdem mit der Verwaltung der Samtgemeinde Oderwald die notwendigen und erforderlichen Einsätze der Feuerwehren der Samtgemeinde Oderwald nach den sach- und fachgerechten Maßstäben der jeweiligen Lagebeurteilung. Die durch die Flüsse Oker, Ilse und Warne ausgelösten Gefahrenpunkte entstanden überwiegend in den uns bekannten hochwassergefährdeten Gebieten der Ortschaften Börßum, Dorstadt, Heiningen und Ohrum

 

Der Pegelhöchststand der Oker wurde am 27.07.2017 um 14.15 Uhr mit 439 cm /NN  gemessen (bisheriger Pegelhöchststand war 1994 mit 430 cm /NN). 

 

Zudem gab es in der Ortschaft Achim einen zusätzlichen Hochwassereinsatz am 26.07.2017 in den Vormittagsstunden zu dem die Feuerwehr Achim ausrückte. Im Vormittagsverlauf wurde hierzu noch die Feuerwehr Seinstedt/Kalme alarmiert (Füllung Sandsäcke auf Vorrat)

 

Die für den Hochwassereinsatz entstehenden Kosten sind selbstverständlich nicht in der Haushaltsplanung des Haushaltsjahres 2017 enthalten. In Anlehnung an die bekannten Kosten der Hochwassersituation 2002 mit rd. € 29.000,00 und unter der Berücksichtigung der müssen wir wohl mit einem außerordentlichen Kostenaufwand von rd. 40.000,00 rechnen. Hierbei handelt es sich haushaltsrechtlich um außerordentliche Aufwendungen im Bereich der außergewöhnlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit Katastrophen oder ähnlichen Ereignissen (Kontenklasse 5)

 

Einen Teil dieser Kosten muss der Landkreis Wolfenbüttel erstatten, da der Landkreis Wolfenbüttel den Katastrophenfall ausgelöst hat.  Wie sich die Kostenverteilung darstellt wird, ist noch nicht abschließend geklärt. 

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der außerplanmäßigen und außerordentlichen Aufwendung sowie der außerplanmäßigen Auszahlung für verschiedene Leistungen im Zusammenhang mit Hochwassereinsatzleistungen werden bis zu einer vorläufigen Gesamtsumme in Höhe von € 40.000,00 genehmigt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     55210.511100                                             55210.721100

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: