Aufstellungsbeschluss.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 21.06.2017 beschlossen, dass ein Baugebiet am Friedhof „Am Friedhof“ (siehe Anlage) in 38312 Börßum OT Börßum realisiert werden soll. Auf den beigefügten Lageplänen sind die Flächen gekennzeichnet. Ein mögliches Nutzungsbeispiel ist beigefügt.
Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne in eigener Verantwortung von der Gemeinde aufzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Aufgrund § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat der Gemeinde Börßum die
Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Friedhof“ in Börßum OT Börßum.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: