Sachverhalt:
Im Haushaltsvollzug 2016 ergibt
sich für den Friedhof in Klein Flöthe ein Defizit von
884,22 Euro. Mit Antrag vom 16.08.2017 bittet der Ev.-luth. Probsteiverband
Salzgitter, Wolfenbüttel, Bad Harzburg um Übernahme des Defizits.
Aus den vorgelegten Unterlagen ist erkennbar, dass in den Jahren 2014 und 2015 Beträge aus der Rücklage zur Herstellung des Haushaltsausgleichs entnommen worden. Auch für das Jahr 2016 wurde im Haushaltsvollzug eine Summe in Höhe von 1.152,54 Euro aus der Rücklage entnommen um das Defizit 2016 auszugleichen. Die vorhandene Rücklage ist damit in voller Höhe aufgebraucht. Trotz dieser Rücklagenentnahme besteht weiterhin ein Fehlbetrag in Höhe von 884,22 Euro der noch auszugleichen ist.
Bei der Rücklagenzuführung in Höhe von 2.060,00 Euro handelt es sich um eine zweckgebundene Spende für die Erneuerung des Friedhofszaunes in Klein Flöthe. Diese Spende kann nicht für die Deckung des Defizits verwendet werden. Für die Erneuerung des Friedhofszaunes liegt ein Zuschussantrag vor, der mit einer gesonderten Drucksache in die Gremienberatung eingebracht wird.
Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die
Samtgemeinde Oderwald übernimmt den Defizitausgleich für das Jahr 2016 in Höhe
von 884,22 Euro.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: