in der Samtgemeinde Oderwald
Sachverhalt:
Die zurzeit gültige Verordnung über das Anbringen von Hausnummernschildern in der Samtgemeinde Oderwald vom 04.11.1998 gilt bis zum 31.12.2017.
Die Verordnung ist aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung weiterhin erforderlich. Damit beispielsweise Rettungs- und Feuerwehrdienst im Einsatzfall schnell und zuverlässig das richtige Grundstück finden, ist es notwendig, dass die einzelnen Grundstücke des Gemeindegebietes mit Hausnummern versehen werden und dass das Anbringen von Hausnummern nach bestimmten Vorgaben erfolgt.
Die Verordnung wurde redaktionell überarbeitet und angepasst. Ein Entwurf der neuen Verordnung liegt dieser Vorlage bei.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die dieser Drucksache als Anlage beigefügte Verordnung
über das Anbringen von Hausnummernschildern in der Samtgemeinde Oderwald wird
beschlossen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: