Sachverhalt:
Mit Beginn des Haushaltsjahres
2012 hat die Gemeinde Ohrum die Umstellung auf das neue kommunale
Rechnungswesen vorgenommen. Damit die kommunale Haushaltswirtschaft erstmals im doppischen
Rechnungsstil geführt wird, soll das Hauptorgan der Körperschaft gemäß § 179
Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 8 S. 1 des Gesetzes zur Neuordnung
des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher
Vorschriften vom 15.11.2005 (GemHausRNeuOG) eine erste Eröffnungsbilanz
beschließen.
Mit Beschluss vom 08.10.2012 hat
der Rat der Gemeinde Ohrum der damals vorgelegten 1. vorläufigen
Eröffnungsbilanz zugestimmt. Diese vorläufige Eröffnungsbilanz wurde
anschließend aufgrund von Hinweisen des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel in einigen Positionen
aktualisiert und/oder ergänzt.
Die abschließende Prüfung der
beigefügten Eröffnungsbilanz konnte nunmehr aufgrund verschiedener Faktoren
erst im Jahr 2017 erfolgen.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel hat die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Gemeinde Ohrum geprüft. Zur Prüfung lag die Eröffnungsbilanz mit dem Anhang vor.
Die Eröffnungsbilanz und der Anhang entsprechen zwar
teilweise nicht den gesetzlichen Vorschriften aber sie vermittelt dennoch unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde
Ohrum.
Im Rahmen der Prüfung wurden 10 Sachverhalte (dabei 1
Sachverhalt mit 8 Anlagegütern) festgestellt, die eine Ergänzung oder Änderung
der Anlagegüter und/oder –werte notwendig macht. Hiervon sind 7 Sachverhalte
für die Jahre 2012 bis 2014 auch abschreibungsrelevant. Die aufgrund dieser Prüfung erforderlichen
Berichtigungen erfolgen mit dem Jahresabschluss 2015, weil zwischenzeitlich ein
Softwaresystemwechsel stattgefunden hat und die Korrekturen im Altsystem nicht
mehr bzw. nur mit erheblichem (auch erheblichem finanziellem) Aufwand
durchführbar gewesen wären und zudem weitere deutliche zeitliche Verzögerungen
bedeutet hätte.
Gemäß § 62 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung (KomHKVO)
kann eine Berichtigung letztmals im vierten der ersten
Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss vorgenommen werden. Soweit eine
Korrekturnotwendigkeit für eine wesentliche Position der ersten
Eröffnungsbilanz nach Fristablauf festgestellt und durch die Prüfung des
Rechnungsprüfungsamtes bestätigt wird, ist eine Berichtigung des Wertansatzes
bis zum zehnten auf die Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss zulässig.
Die Berichtigungen werden im Haushaltsjahr 2015 gebucht. Die
haushaltsrechtlichen Jahresabschlüsse 2012 bis 2014 sind daher im Jahresergebnis
der Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) mit entsprechenden
Verwerfungen durch die nicht vollständig darstellbare Auflösung der
Sonderposten bzw. der Abschreibungen
verbunden. Im Korrekturjahr 2015 werden die Verwerfungen durch außerordentliche
Erträge und Aufwendungen bereinigt. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel.
Zu den festgestellten und geforderten Bilanzänderungen nehme
ich wie folgt Stellung:
Die Bilanzsumme hat sich durch die Änderungen des Sachwertvermögens um € 163.213,82 auf nunmehr € 1.569.363,43 (Stichtag 01.01.2012) erhöht.
Die Passiva wurden in folgenden Bilanzpositionen geändert:
Die abschreibungsrelevanten Auswirkungen stellen sich wie folgt dar:
Auf den erteilten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel zur Prüfung der 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Ohrum wird hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Rat beschließt die vorliegende 1. Eröffnungsbilanz
nebst ihres Anhanges und ihrer Anlagen in der vorgelegten Form. Gleichzeitig
wird der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Ohrum zum 01.01.2012 vom 19.05.2017 zur
Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: